Aktuelle Gesetzesänderung Schwerpunkt: Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Seminar

In Leipzig

598 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Leipzig

  • Dauer

    1 Tag

Die richtige Kenntnis der geänderten Normen erleichtert die tägliche Arbeit und erspart langwierige Ermittlungen. Die Vorbereitung von Anträgen mit Kenntnis der Änderungen können schon vor und nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen effektiv eingesetzt werden. Die ersten Auswirkungen haben sich in der Praxis gezeigt, aktuelle Probleme und Fallbeispiele werden vor Ort erörtert. Gerichtet an: Fach- und Führungskräfte aus Forderungsmanagement und Rechtsabteilung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungen, Kliniken, Industrie-, Versorgungs-, Telekommunikations- und Medien-unternehmen

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Aktuelle Gesetzesänderung

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Leipzig (Sachsen)
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Am Hallischen Tor 1, 04109

Beginn

auf Anfrage

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Dozenten

Johannes Kreutzkam

Johannes Kreutzkam

Norddeutsche FH für Rechtspflege in Hildesheim

Inhalte

Das bereits zum 1.8.2009 hins. der Ermächtigungsnormen in Kraft getretene Gesetz (ZwVollStrÄndG, BGBl. I 2009, 2258) tritt für die Anwender zum 1. Januar 2013 in Kraft. Neben einem kurzen theoretischen Überblick sollen erste Praxiserfahrungen ausgetauscht werden:

Detailinformationen (neue Formulare, Informationsquellen, zentrale Gerichte, Auskunftsmöglichkeiten der Gerichtsvollzieher, wie weit sind die Länder, u.s.w.) werden erst in den Sommermonaten 2012 erwartet.

  • Vermögensauskunft zu Beginn der Zwangsvollstreckung (Antrag, Verfahren, Zuständigkeiten, Zahlungsfristen, Ladung u.s.w.,
  • Erweiterung der Eintragungen im Schuldnerverzeichnis,
  • Neue Informationsbeschaffungsmöglichkeiten durch den Gerichtsvollzieher (z.B. Meldebehörde, Ausländerbehörde, Träger der Rentenversicherungen, Kraftfahrtbundesamt),
  • Bagatellsachen bis 500,00 Euro
  • Gütliche Einigungen, Vollstreckungsaufschub,
  • Zahlungsplan u.a. Informationen, Mehrheit von Gläubigern,
  • Erneute Vermögensauskunft (Sperrfrist und deren Wirkungen),
  • Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch, Rechtsfolgen der grundlos verweigerten Vermögensauskunft, Erzwingungshaft, Eintragungstatbestände
  • Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers,
  • Gebühren der Gerichtsvollzieher
  • Einführung verbindlicher Formulare zur Standardisierung des Vollstreckungsauftrags sowie elektronische Antragstellung beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
  • Diskussion, Übersichten

Aktuelle Gesetzesänderung Schwerpunkt: Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

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