Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz
Seminar
In Nürnberg, Berlin, Bremen und 1 weiterer Standort
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sollte ein zentrales Anliegen jeder Arbeitnehmervertretung sein. Daher ist den Themen Unfallverhütung und Gesundheitsschutz sowie der Beteiligung des Betriebsrats bzw. Personalrats in den einschlägigen Gesetzen breiter Raum gegeben, den Arbeitnehmervertretungen wurden weit reichende Beteiligungsrechte eingeräumt, die Sie im Interesse und zum.. Gerichtet an: Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung sind wichtige und immer wiederkehrende Aufgaben jedes Betriebsrats und Personalrats. Daher sind die Kenntnisse, die in diesem Seminar vermittelt werden, notwendiges Basiswissen, das jedes Mitglied der Arbeitnehmervertretung benötigt. Der Besuch dieses Seminars ist daher im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Standorte und Zeitplan
Lage
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Meinungen
Inhalte
Seminarinhalte
Rechtliche Basis für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit
Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Weitere ergänzende Verordnungen (z. B. Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung etc.) Gesetzliche Unfallversicherung gem. SGB VII Pflichten des Arbeitgebers
Mitwirkung des Betriebsrats bzw. Personalrats bei der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz
Mitbestimmung gem. BetrVG bzw. der Personalvertretungsgesetze Zusammenarbeit mit Funktionsträgern (Betriebsarzt, Sicherheitsfachkräften etc.) gem. Arbeitssicherheitsgesetz Aufgaben der Berufsgenossenschaften Funktionen und Aufgaben der Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Praktische Umsetzung
Praktische Anwendung der Vorschriften im Betrieb Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzanalyse und Dokumentation Beispiele für typische Verstöße gegen Vorschriften Wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen Mustervereinbarungen zu Arbeitsschutz, Ergonomie und Arbeitszeiten
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die gesetzlichen Regelungen und weiteren Vorschriften sowie die Mindestanforderungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz und deren Anwendung, wissen, welche Behörden und anderen Einrichtungen die Aufsicht führen, welche Zuständigkeiten sie haben und wie die Arbeitnehmervertretung mit diesen Behörden zusammenarbeitet. Sie können mögliche Risiken und Probleme im Betrieb erkennen, wissen, wie man sie beseitigt, können Arbeitsplatz- und Gefahrenanalysen vorbereiten und durchführen, kennen Ihre Beteiligungsrechte als Mitglied im Betriebsrat bzw. Personalrat und wissen, wie Sie sie wirkungsvoll umsetzen können.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung sind wichtige und immer wiederkehrende Aufgaben jedes Betriebsrats und Personalrats. Daher sind die Kenntnisse, die in diesem Seminar vermittelt werden, notwendiges Basiswissen, das jedes Mitglied der Arbeitnehmervertretung benötigt. Der Besuch dieses Seminars ist daher im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz