Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (Was sich ändert – und wie sich Unternehmen vorbereiten können)

Seminar

In Hannover

745 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Hannover

WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind (gem. § 4f Abs. 2 u. 3 BDSG). Jedes Unternehmen hat daher nach § 4f Abs. 3 BDSG seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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Hannover (Niedersachsen)
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Beginn

auf Anfrage

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt voraussichtlich Anfang /02/ in Kraft. Dies ist dann nach der Euro-Einführung das erste wirkliche Europäische Gesetz, das unmittelbare Wirkung für jede Europäerin und jeden Europäer hat, alle Behörden an die Grundrechtecharta bindet und auch die Unternehmen auf die Einhaltung grundlegender Betroffenen-Rechte verpflichtet.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt voraussichtlich Anfang /02/ in Kraft. Dies ist dann nach der Euro-Einführung das erste wirkliche Europäische Gesetz, das unmittelbare Wirkung für jede Europäerin und jeden Europäer hat, alle Behörden an die Grundrechtecharta bindet und auch die Unternehmen auf die Einhaltung grundlegender Betroffenen-Rechte verpflichtet. Auch für datenschutzrechtlich gut aufgestellte nationale wie internationale Unternehmen ergibt sich ein Anpassungsbedarf, der angesichts der bisher mit zwei Jahren sehr knapp bemessenen Übergangszeit frühzeitig bestimmt werden sollte. Informieren Sie sich frühzeitig!

- Das neue Europäische Datenschutzrecht – welche nationalen Gesetzgebungsspielräume gibt es?
- Das Gesetzgebungspaket: Mitteilung, Verordnung, Richtlinie im Überblick
- Zuständigkeit, konkurrierende Gesetzgebung, Umsetzungsrechtsakte
- Die Neuerungen im Detail
- Handlungsfelder für Unternehmen
- Rechtsbehelfe und Rechtsschutz

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