Kirchenmusik A
Master
In Stuttgart
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Stuttgart
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Dauer
2 Jahre
Das Studium dient der künstlerischen Vertiefung in den wichtigsten kirchenmusikalischen Disziplinen im Anschluss an den Bachelor-Studiengang Kirchenmusik B. Es schafft die Voraussetzungen zur Qualifikation für herausragende kirchenmusikalische Positionen. Gerichtet an: Absolventen oder Absolventinnen mit einem Bachelor oder einem Diplom.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Bachelor - Abschluss.
Meinungen
Inhalte
Auf den Bachelor Musik bauen Master-Studiengänge auf (Regelstudienzeit 4 Semester). Zum Sommersemester 2008 werden folgende Master-Studiengänge eingeführt: Neue Musik, Klavier-Kammermusik (einschließlich Klavierduo), Kammermusik (für Streicher und Bläser); Alte Musik, Klavier, Korrepetition, Orgel, Cembalo, Historische Tasteninstrumente, Orgel-Improvisation, Kirchenmusik A, Lied; Blockflöte, Historische Blasinstrumente, Gitarre (einschließlich Gitarrenduo); Oper.
Veranstaltungen und Kooperationen
Mit jährlich rund 250 eigenen Veranstaltungen und Kooperationskonzerten in den Konzertsälen und ca. 200 Vorstellungen u.a. im Wilhelma Theater leistet die Hochschule einen gewichtigen Beitrag zum Kulturleben der Stadt und der Region. Sie veranstaltet Opern- und Theateraufführungen, Sinfonie-, Chor-, Kammermusik- und Solistenkonzerte sowie Konzertreihen (Dozentenkonzerte, WERKstadtKONZERTE, Orgelkonzerte). Dazu kommen zahlreiche öffentliche Vortragsabende der Instrumental-, Gesangs- und Kompositionsklassen. Das Studio für Elektronische Musik veranstaltet regelmäßg im Sommer die „Elektronische Nacht".
Die Hochschule kooperiert im Veranstaltungsbereich mit zahlreichen Kulturinstitutionen des Landes, so u.a. mit dem Südwestrundfunk (SWR), den Stuttgarter Philharmonikern und der Stuttgarter Musikschule, im Bereich der Lehre mit der Universität Stuttgart und der Filmakademie Ludwigsburg. Sie unterhält außerdem Partnerschaften zu Hochschulen in Russland, Tschechien, Ungarn, Polen, Spanien, Japan, Südafrika und China.
Bewerbungsfrist:
- Anträge auf Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 30. April (Ausschlussfrist), Anträge auf Zulassung zum Sommersemester bis zum 1. Dezember (Ausschlussfrist) bei der Hochschule eingegangen sein. Als fristgerecht eingereicht gelten nur die Anträge, die sämtliche nach Abs. 2 erforderlichen Unterlagen enthalten. Über Ausnahmefälle entscheidet der Rektor.
Kirchenmusik A