Materielles Strafrecht im Assessorexamen
Seminar
In Dortmund und Lübeck
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
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Dauer
2 Tage
Sie können Ihr Präsenzwissen so verbessern, dass Ihnen die üblichen Standardprobleme bei strafrechtlichen Klausuren so schnell von der Hand gehen, dass Sie nicht mehr in Zeitnot geraten.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Meinungen
Inhalte
Sie haben sicher alle schon die Erfahrung gemacht, dass gerade bei Strafrechtsklausuren die Zeitnot einem besseren Ergebnis im Wege steht. Damit dies künftig bei Ihnen nicht mehr vorkommt, bieten wir unter Leitung von Herrn StA Dr. Torsten Holleck ab Mitte 2009 ein zweitägiges Seminar zum materiellen Strafrecht an. Dort können Sie Ihr Präsenzwissen so verbessern, dass Ihnen die üblichen Standardprobleme bei strafrechtlichen Klausuren so schnell von der Hand gehen, dass Sie nicht mehr in Zeitnot geraten.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Referendare Ihre Kenntnisse im materiellen Recht überschätzen. Das liegt daran, dass im Assessorexamen ein anderes materiell-rechtliches Wissen gefordert wird als im Referendarexamen. Dieses spezielle Wissen ist Voraussetzung dafür, einen Lebenssachverhalt in der knapp bemessenen Zeit von fünf Stunden prozessual zutreffend in der verlangten Form einer praxistauglichen Lösung zuzuführen.
Da die Schwierigkeiten strafrechtlicher Klausuren i.d.R. in einer kaum zu bewältigenden Fülle von im Einzelnen durchaus lösbaren Aufgaben bestehen, ist es von entscheidender Bedeutung, die gängigen Problemstellungen sofort zu erkennen und die Lösungen in Kenntnis der Rechtssprechung schnell und sicher umzusetzen. Dabei helfen wir Ihnen.
Aufbauend auf den Grundkenntnissen im materiellen Strafrecht stellen wir zunächst systematisch die Grundstrukturen der Normen des Besonderen Teils - nach Deliktsgruppen zusammengefasst - dar. Dann erörtern wir schwerpunktmäßig die Probleme und Konstellationen, die regelmäßig Gegenstand strafrechtlicher Assessorklausuren sind. Im Anschluss daran erläutern wir die für das Assessorexamen relevanten Normen des Allgemeinen Teils und deren richtige Anwendung im Rahmen von typischen Klausurkonstellationen.
Materielles Strafrecht im Assessorexamen