Unterrichtungsnachweis Bewachungsgewerbe - Mitarbeiterschulung
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
Das Zentrum WISH IHK präsentiert das folgende Programm, mit dem Sie Ihre Kompetenzen stärken sowie Ihre gesteckte Ziele erreichen können. In dem Kurs zu dieser Schulung gibt es verschiedene Module zur Auswahl und Sie können mehr über die angebotenen Thematiken erfahren. Einfach anmelden und Zugang zu den folgenden Themen erhalteneinschließlich SkriptenAnbieterspezifisch
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Beschreibung des Seminars
Unterrichtungsnachweis Bewachungsgewerbe - Mitarbeiterschulung
Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will, übt ein Bewachungsgewerbe aus und benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Seit dem 1. April 1996 wird diese Erlaubnis nur demjenigen erteilt, der u. a. zuvor an einer IHK-Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften und Pflichten teilgenommen hat. Bewachungsunternehmer dürfen auch grundsätzlich nur dann Wachpersonen beschäftigen, wenn diese ebenfalls vor Beginn der Tätigkeit an einer Unterrichtung für Personal bei einer IHK teilgenommen haben. Diese Unterrichtungspflicht für Unternehmer und Wachpersonal gilt nach wie vor.
# Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschl. Gewerberecht und Datenschutzrecht
# Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
# Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
# Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
# Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und
# Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Schulungen für den Unterrichtungsnachweis für das Bewachungsgewerbe vermitteln den Teilnehmern die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischer Anwendung. Das Verständnis der Teilnehmer über die unterrichteten Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft. Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen hat.
Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen.
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