Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

Kurs

In Essen

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Essen

Betreiber von Aufzugsanlagen, Mitarbeiter aus dem Facility Management, Hausmeister, Haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal, Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion, Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind, Interessierte Personen

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Essen (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Hollestr. 1, D-45127

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Einführung in die Thematik • Allgemeine Zahlen • Rechtliche Grundlagen: Produktsicherheitsgesetz - Aufzugsverordnung (12. ProdSGV) - Betriebssicherheitsverordnung - Technische Regeln Betriebssicherheit - Technische Regeln Aufzüge (TRA) - DIN EN 13015 - Weitere Entwicklungen • Anforderungen an den Betreiber • Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse einer Befähigten Person • Begriffsbestimmungen • Gefährdungsbeurteilung • Erforderliche Dokumentation • Erläuterungen zu den Bauarten • Bedienungsanleitung • Sicherheitseinrichtungen • Türverschlüsse • Fangvorrichtungen • Geschwindigkeitsbegrenzer • Steuer- und Sicherheitsschalter • Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes • Gefahren beim Betrieb •  Maßnahmen zum Befreien von Personen aus Fahrkörben • Verhalten bei Störungen • Diskussion und Erfahrungsaustausch • Hilfsmittel für die Praxis

Jeder Elektroniker fängt mal klein an. Neben scharfer Beobachtungsgabe und Experimentierfreude sollte er ein fundiertes Wissen über Physik und Chemie haben. Grundlegendes Wissen und Verständnis über Strom, Spannung, Widerstand und Leistung sind die Grundvoraussetzungen um sich mit elektronischer Schaltungstechnik zu beschäftigen. Die folgenden Seiten vermitteln elementare Grundlagen der Elektronik, die jeder Elektroniker beherrschen sollte.

Zusätzliche Informationen

Mit der Betriebssicherheitsverordnung im Oktober 2002 wurden die Zuständigkeiten für Hersteller und Inverkehrbringer bzw. für den Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen klarer geregelt. Die wesentlichen Maßgaben an den Betreiber aus der alten Aufzugsverordnung wurden in die Betriebssicherheitsverordnung übernommen. Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind daher überwachungspflichtig. Um die Unfallzahlen so klein wie möglich zu halten, besteht u.a. nach BetrSichV und TRBS 3121 die Verpflichtung, dass sich die verantwortlichen Personen entsprechend qualifizieren. Mit diesem Seminar erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde nach BetrSichV § 12 Nr. (4) und TRBS 3121 in Verbindung mit § 9 (2). Sie erhalten das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen, über die rechtlichen Grundlagen und Betriebsvorschriften. Sie lernen Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut BetrSichV als "Befähigte Person für Aufzüge" (Aufzugswärter) haben. Die Anforderungen an den Betreiber von Aufzugsanlagen werden im Seminar explizit beleuchtet. Weitere Schwerpunkte des Seminars spielen die technische Aspekte des sicheren

Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

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