(Online) Fachtagung 2024 - Sicherheit für Arbeitsmittel der Veranstatungstechnik

Kurs

Online

900 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Niveau

    Fortgeschritten

  • Methodik

    Online

  • Unterrichtsstunden

    5h

  • Dauer

    3 Tage

  • Virtueller Unterricht

    Ja

Anerkannte Weiterbildung für Ermächtigte Sachverständige sowie für Planer, Hersteller und Betreiber maschinentechnischer Einrichtungen


Sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung werden von Ermächtigten Sachverständigen geprüft. Dies sind zum einen Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme in Form von Vor-, Bau- und Abnahmeprüfungen sowie die mindestens alle vier Jahre anfallenden wiederkehrenden Prüfungen. Diese Prüfungen nur von Ermächtigten Sachverständigen durchführen zu lassen, hat eine Qualitätssteigerung und somit eine Verbesserung der Anlagensicherheit ergeben.

Hinweise zu diesem Kurs

Ziel der Weiterbildung ist es, die Ermächtigten Sachverständigen und die sonstigen Experten, über Neuentwicklungen im Bereich der Gesetze und Verordnungen, Regeln der Technik und Qualitätsanforderungen zu informieren und für die anspruchsvollen Aufgaben weiterzubilden.

Um dem Anspruch an die gewünschte Qualität bei der Prüfung gerecht zu werden, sind ein überdurchschnittliches Fachwissen und Kenntnisse der besonderen Betriebsweise bei den Sachverständigen erforderlich. Neben dem reinen Fachwissen stellt auch die schnelllebige Entwicklung der Rechtslage und Technologie hohe Anforderungen. Insbesondere müssen die Sachverständigen über die Fortentwicklung aller maßgeblichen Regeln informiert sein und diese beherrschen. Zusätzlich zählt zum Anforderungsprofil die Fähigkeit, Prüfberichte logisch und methodisch aufzubauen und somit nachvollziehbare Ergebnisse von Prüfungen darzulegen. Zusätzlich setzt die Rechtslage bei den sonstigen Experten, beispielsweise den Herstellern, Planern und Konstrukteuren, ebenfalls sehr umfassende Kenntnisse voraus. Auch den Betreibern maschinentechnischer Einrichtungen in Veranstaltungs-und Produktionsstätten bringen detaillierte Kenntnisse Vorteile und Rechtssicherheit.


Das Programm der Tagung ist darauf ausgerichtet, der immer höher werdenden Verantwortung und den Ansprüchen gerecht zu werden. Außerdem wird den Teilnehmern die Gelegenheit geboten, sich über die Neuerungen in Technologie und Recht zu informieren und den qualifizierten Erfahrungsaustausch zu nutzen.

Diese anerkannte Weiterbildung richtet sich an Sachverständige nach §36 DGUV-Vorschrift 17/18. Sachverständige, die mit dem Nachweis der Teilnahme an dieser anerkannten Weiterbildungsveranstaltung nach DGUV Grundsatz 315-390 eine Voraussetzung für die Verlängerung ihrer Ermächtigung schaffen. Voraussetzung für die Verlängerung der Ermächtigung ist der Nachweis hinreichend besuchter anerkannter Weiterbildungsveranstaltungen.

Nachzuweisen sind 10 Weiterbildungspunkte, die innerhalb von fünf Jahren erworben wurden. Für die vollständige Teilnahme an der Fachtagung werden 10 Weiterbildungspunkte angerechnet.
Zur Vorbereitung der Anhörung im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens von Sachverständigen bietet die Fachtagung ein zusätzliches Angebot zur Wissensvermittlung.


Die Weiterbildung kann ebenso von Experten genutzt werden, die maschinentechnische Einrichtungen planen, herstellen, betreiben oder beurteilen müssen. Wie beispielsweise Hersteller, Konstrukteure und Planer sowie Ingenieure für Veranstaltungstechnik, Sicherheitsingenieure und technische Aufsichtspersonen.

Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung sollten Sie der Zielgruppe entsprechen.

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Meinungen

Themen

  • Sicherheit
  • Arbeitsmittel
  • Schutz
  • Online
  • Veranstaltungstechnik

Dozenten

Dozenten der Event-Akademie

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Aus- und Weiterbildungen

Inhalte

Anerkannte Weiterbildung für Ermächtigte Sachverständige sowie für Planer, Hersteller und Betreiber maschinentechnischer Einrichtungen


Sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung werden von Ermächtigten Sachverständigen geprüft. Dies sind zum einen Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme in Form von Vor-, Bau- und Abnahmeprüfungen sowie die mindestens alle vier Jahre anfallenden wiederkehrenden Prüfungen. Diese Prüfungen nur von Ermächtigten Sachverständigen durchführen zu lassen, hat eine Qualitätssteigerung und somit eine Verbesserung der Anlagensicherheit ergeben.

(Online) Fachtagung 2024 - Sicherheit für Arbeitsmittel der Veranstatungstechnik

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