Arbeitnehmerdatenschutz
Seminar
In Frankfurt Am Main, Berlin, Köln und an 4 weiteren Standorten
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Sie kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Ziele und verschiedenen Formen der Mitarbeiterkontrolle. Sie haben fundierte Kenntnisse hinsichtlich der datenschutzrelevanten Vorgänge im Arbeitsverhältnis und der Zulässigkeit der Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Mitarbeiterdaten. Zudem sind Sie über den neuen § 32 BDSG und sein Verhältnis zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen verlässlich informiert. Sie kennen die Rechte des Betriebsrats zur Abwehr illegaler Kontrollmaßnahmen und können dieses Praxiswissen effektiv in der Betriebsratstätigkeit nutzen. Gerichtet an: Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte und Datenschutzbeauftragte
Wichtige Informationen
Dokumente
- Arbeitnehmerdatenschutz.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte und Datenschutzbeauftragte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.
Meinungen
Themen
- Datenschutz
- Arbeitsrecht
Dozenten
Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
RA Christian Michels
Rechtsanwalt in Mainz
Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhält-nisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendi-gung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.
RA Christian Oberwetter
Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht
Die Schwerpunkte von Herrn RA Oberwetter liegen im Bereich Arbeitsrecht, IT-Recht, Da-tenschutzrecht und AGB-Recht. Er berät und vertritt in allen Fragen des Arbeits- und IT-Rechts, so z.B. mit der unerlaubten Nutzung des Internets zusammenhängen, insbesondere bei Fällen von Abmahnung und Kündigung. Herr RA Oberwetter ist Spezialist im Social Media-Recht. Als Sachautor ist er Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen, zuletzt des Buches „Social Media für Rechtsanwälte“. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er ein ist versierter und erfahrener Trainer im Bereich Arbeitsrecht.
RA Johannes Hackl
Rechtsanwalt in Berlin
Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte
Inhalte
Arbeitnehmerdatenschutz und
Mitarbeiterkontrolle nach neuestem Recht
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Datenschutz am Arbeitsplatz
- Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes im Überblick
- Gesetzliche Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes
- durch § 32 BDSG und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
- Datenschutzrelevante Vorgänge im Arbeitsverhältnis
- Beschäftigtendatenschutz und Einstellungsverfahren
- Zulässigkeit der Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Mitarbeiterdaten
- Erweiterung des Anwendungsbereiches des BDSG auf nicht dateibezogene Informationen (z.B. Schriftstücke, Personalakten, Dokumentationen)
- Pflicht zur Datensicherheit und besondere Zweckbindung der Datenerhebung
- Stärkung der Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Verstärkter Schutz bei der Verarbeitung „sensibler“ Daten z.B. über Krankheiten von Arbeitnehmern; Arbeitnehmerdatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Wirksame Einwilligung des Arbeitnehmers und andere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis mit Praxisbeispielen
- Datentransfer innerhalb des Konzerns; Konzerndatenschutz
- Weitergabe von Arbeitnehmerdaten (Werbung, Behörden etc.)
- Datenschutz bei privater / betrieblicher E-Mail- und Internetnutzung
- Haftung des Unternehmens für Datenmissbrauch/Datenschutzverstöße und erweiterte Rechte der Arbeitnehmer
Mitarbeiterkontrolle
- Grundgesetzliche Grenzen (z.B. das Persönlichkeitsrecht) und andere rechtliche Schranken und Vorschriften - Abwägung der Verhältnismäßigkeit von Kontrollmaßnahmen
- Ziele der Mitarbeiterkontrolle (Leistungskontrolle, Verhaltenskontrolle,
- Überwachung der betrieblichen Ordnung usw.)
- Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Mitarbeiterüberwachung im Unternehmen
- Kontrollen im Bereich der Suchtmittel
- Kontrollen bei Krankheit des Arbeitnehmers
- Kontrollen zum Schutz des Betriebes vor Vermögensdelikten
- Kontrollen von E-Mail, Intra-, Internet- und Telefonnutzung
Konsequenzen des Fehlverhaltens von Arbeitnehmern
- Rüge - Abmahnung - Kündigung bei Fehlverhalten des Mitarbeiters
- Tatkündigung und Verdachtskündigung, Vertragsstrafe und Schadensersatz
Rechtsfolgen bei Gesetzesverstößen des Arbeitgebers
- Unterlassungsanspruch, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Bußgelder und Strafvorschriften
- Erhebungs- und Beweisverwertungsverbot für den Arbeitgeber
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Mitbestimmungs-, Informations-, Beratungs- und Überwachungsrecht des Betriebsrats
- (Erzwingbare) Mitbestimmung; gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmung
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und betrieblichem Datenschutzbeauftragtem
- Neue Regelungen zu den Gestaltungsmöglichkeiten in Betriebs– und Dienstvereinbarungen
Aktuelle Rechtsprechung zum betrieblichen Datenschutz und zur Mitarbeiterkontrolle
Checklisten, Musterbeispiele, Handlungstipps
Zusätzliche Informationen
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