Ausbildung der Ausbilder/-innen - AEVO-Crashkurs (IHK)
Kurs
In Baden-Baden
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Baden-baden
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Dauer
1 Woche
Ein Betrieb, der in Ausbildung investiert, erwartet qualifizierte Nachwuchskräfte. Dies bedeutet, die jungen Fachkräfte sollen das können, was im ausgeübten Beruf als Qualifikation erforderlich ist und den Betrieb weiter voranbringen wird. Hier ist nicht nur reines Fachwissen gefragt, sondern auch darüber hinausgehende Qualifikationen: Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität sind einige wichtige Schlüsselqualifikationen, die für den Unternehmenserfolg eine Rolle spielen können.
Gut ausgebildete Nachwuchskräfte sichern langfristig den Unternehmenserfolg. Fluktuationen, z. B. durch Ruhestand oder Stellenwechsel, können durch die Ausbildung ausgeglichen werden. Unternehmenskultur und betriebliche Gegebenheiten sind den jungen Menschen bekannt. Betriebe müssen zukünftigem Fachkräftemangel vorbeugen, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt. Natürlich erwartet der ausbildende Betrieb auch, dass die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte möglichst spannungsfrei und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen funktioniert.
Eine effiziente Ausbildung und Nachwuchsförderung kann angesichts des Wandels in der Arbeitsorganisation und der hohen fachlichen und fachübergreifenden Anforderungen in modernen Betrieben nur von qualifizierten Ausbilder/-innen geleistet werden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Dieser Lehrgang vermittelt das erforderliche Wissen zur Gestaltung einer systematischen und zielorientierten Ausbildung.
Durch Fallbeispiele, Einzel- und Gruppenarbeit sowie durch Einsatz moderner Medien und Unterrichtsmaterialien wird praxisbezogen auf den ausbildungsgerechten Umgang mit jungen Menschen hingearbeitet.
Der Lehrgang bereitet auf die Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor.
Mitarbeiter/-innen, die im Bereich der Veranstaltungstechnik tätig sind oder Personen die in ihrem beruflichen Umfeld direkt, unmittelbar oder zukünftig mit der Ausbildung beauftragt werden und ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen sollen (§ 2 der Ausbildereignungsverordnung).
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung gibt es keine. Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder/-in wird nach § 30 Abs. 2 BBiG von der zuständigen Stelle (Ausbildungsberater/-in) vor Ort geprüft. Das Bestehen der AEVO berechtigt also nicht mehr automatisch zum Ausbilden.
Meinungen
Themen
- Ausbildung
- AEVO
- Ausbilder
- Weiterbildung
- Crashkurs
Dozenten
Dozenten der Event-Akademie
Aus- und Weiterbildungen
Inhalte
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Ausbildung der Ausbilder/-innen - AEVO-Crashkurs (IHK)