Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (§22 SGB VII)
Kurs
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Essen
(Angehende) Sicherheitsbeauftragte aus allen Branchen und Berufsgruppen, Betriebsräte, alle am Arbeitsschutz interessierten Personen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz • Aufgaben und Leistungen von Berufsgenossenschaften und Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten • Verantwortung im Betrieb • Unfallarten • Erkennen von Gefährdungen und Festlegung von Schutzmaßnahmen • Gefährdungen an Maschinen, durch elektrischen Strom, Lärm und Gefahrstoffe • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung • Innerbetrieblicher Transport • Außendienst • Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen • Erste Hilfe und Brandschutz
Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt. Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.
Zusätzliche Informationen
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer gemäß Sozialgesetzbuch VII in § 2, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Durch die neue DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ergeben sich neue Anforderungen bei der Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben. Danach werden die Unternehmer verpflichtet, die erforderliche Anzahl der Sicherheitsbeauftragten anhand der folgenden Kriterien zu bestimmen: Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren - Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten - Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten - Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten - Anzahl der Beschäftigten
Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe in seinem Arbeitsbereich, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Damit trägt er wesentlich zur Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Unternehmen
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (§22 SGB VII)
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