Barrierefreie PDF-Dokumente mit Acrobat und Word erstellen

Seminar

In Nürnberg

610 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Nürnberg

Aufgrund der BITV, der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind PDF-Dokumente so zu gestalten und zu strukturieren, dass sie auch jeder nutzen und lesen kann. Adobe Acrobat bietet viele Werkzeuge zum Thema Accessibility und bereits in Word müssen viele Details beachtet werden, um Dokumente barrierefrei zu gestalten.
Webauftritte der öffentlichen Stellen sind bereits seit vielen Jahren zur Einhaltung der Barrierefreiheit verpflichtet. Doch wurden die Gesetze in den vergangenen Jahren nicht überall berücksichtigt und umgesetzt. Die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit wurde erlassen, um eine effektive Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zu erreichen.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Einhaltung der Anforderungen überprüfen und der EU-Kommission Bericht erstatten. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultus hat in dieser Folge die Hochschulen des Landes aufgefordert, bis zum 20. März einen Bericht abzuliefern zum Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit auf ihren Webangeboten, mobilen Anwendungen und Dokumenten.
Weiterhin werden in der Richtlinie einige Fristen aufgeführt: Alle neuen Dateiformate (PDF, u.a.) aus Büroanwendungen müssen ab dem 23.09.2018 barrierefrei sein. Ältere Dateien müssen bis dahin ebenfalls barrierefrei sein, wenn sie für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. (Z.B. Prüfungsordnungen!).

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Nürnberg (Bayern)
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Beginn

MaiAnmeldung möglich
SeptemberAnmeldung möglich

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Dozenten der GRUNDIG AKADEMIE

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Aufgrund der BITV, der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind PDF-Dokumente so zu gestalten und zu strukturieren, dass sie auch jeder nutzen und lesen kann. Adobe Acrobat bietet viele Werkzeuge zum Thema Accessibility und bereits in Word müssen viele Details beachtet werden, um Dokumente barrierefrei zu gestalten.
Webauftritte der öffentlichen Stellen sind bereits seit vielen Jahren zur Einhaltung der Barrierefreiheit verpflichtet. Doch wurden die Gesetze in den vergangenen Jahren nicht überall berücksichtigt und umgesetzt. Die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit wurde erlassen, um eine effektive Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zu erreichen.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Einhaltung der Anforderungen überprüfen und der EU-Kommission Bericht erstatten. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultus hat in dieser Folge die Hochschulen des Landes aufgefordert, bis zum 20. März einen Bericht abzuliefern zum Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit auf ihren Webangeboten, mobilen Anwendungen und Dokumenten.
Weiterhin werden in der Richtlinie einige Fristen aufgeführt: Alle neuen Dateiformate (PDF, u.a.) aus Büroanwendungen müssen ab dem 23.09.2018 barrierefrei sein. Ältere Dateien müssen bis dahin ebenfalls barrierefrei sein, wenn sie für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. (Z.B. Prüfungsordnungen!).

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