Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70
Kurs
In Mülheim An Der Ruhr
Stellen Sie sicher, dass alles reibungslos läuft
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Kursart
Kurs
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Ort
Mülheim an der ruhr
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Beginn
November
Gemäß der DGUV Vorschrift 70 ist ein Fahrzeug bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, zu prüfen. Sollte eine Sachverständigenprüfung nach § 29 StVZO zeitnah erfolgt sein, so kann die Prüfung auf den arbeitssicheren Zustand begrenzt werden.
Wichtige Informationen
Dokumente
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
- A11_LVQ_DGUV V 70_2020.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
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Themen
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- DGUV Vorschriften
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Inhalte
Die vom Arbeitgeber bereitgestellten und von Beschäftigten benutzten Fahrzeuge gehören im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung zu Arbeits- und Betriebsmitteln. Gemäß der DGUV-Vorschrift 70 ist ein Fahrzeug bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, zu prüfen. Sollte eine Sachverständigenprüfung nach § 29 StVZO zeitnah erfolgt sein, so kann die Prüfung auf den arbeitssicheren Zustand begrenzt werden.
Bei Krafträdern und Personenkraftwagen kann auf eine Sachkundigenprüfung verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und die Mängelfreiheit durch eine autorisierte Fachwerkstatt bestätigt wird.
Unabhängig davon ist die arbeitstägliche Überprüfung durch das Fahrpersonal nach DGUV-Vorschrift 70 in Verbindung mit dem DGUV-Grundsatz 314-002.
Teilnahmebescheinigung Geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASiG.
410,00 € (MwSt.-befreit)
Inkl. der Seminarunterlagen
Zusätzliche Informationen
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70