Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Führungspersonal und Mitarbeiter von Bauunternehmen
Mitarbeiter der Baubranche die Gerüste erstellen bzw. nutzen müssen
Abbruchunternehmen
Architekten und Mitarbeiter von Architekturbüros
Bauingenieure
Mitarbeiter von Baubehörden
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Fach- und Führungspersonal, das mit der Überwachung des Aufbaus und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist wie z.B. Gerüstkoordinatoren.
Fachlich geeignete Beschäftigte haben zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes baubranchenspezifisches oder fachlich verwandtes Studium.
Die Teilnehmer erhalten Schulungszertifikate sowie einen Ausbildungsnachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten“ und falls vorhanden einen Eintrag im Sicherheitspass.
Meinungen
Inhalte
Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren bestellt werden zu können.
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von Betreiberpflichten, Sicherheitsanforderungen und Prüfanforderungen: Diese richten sich unter anderem nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453.
Die Technische Regel ASR A 1.7. besagt, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Unser Seminar vermittelt Ihnen entsprechend die Details der Anforderungen der Anwendungsnormen und die Anforderungen nach ASR A1.7.
Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren