Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen und von Kleingerüsten
Kurs
In Mülheim An Der Ruhr

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Mülheim an der ruhr
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Beginn
November
In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 6 Anhang 1 Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Sachkunde nachweisen können.
Wichtige Informationen
Dokumente
- A6_LVQ_BP_Leitern_2020.pdf
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
- LVQ BusinessAkademie Termine 2020.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
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Inhalte
In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 6 Anhang 1 Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Sachkunde nachweisen können.
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Sachkunde erworben und ist in der Lage, das Prüfbuch eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208 -016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten". Sie sind danach in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.
Bei regelmäßiger Prüftätigkeit kann die Beauftragung zur Prüfung ohne weitere Nachweise alle drei Jahre durch den Auftraggeber/Unternehmer verlängert werden.
410,00 Euro (MwSt.-befreit)
Zusätzliche Informationen
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen und von Kleingerüsten