Behördl. Datenschutzbeauftragter (TÜV). Nach DSGVO und neuem BDSG. Teil 1.

Seminar

In Köln

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Köln

  • Beginn

    nach Wahl

TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Behördenleiter sind gemäß neuer EU-Datenschutz-Grundverordnung rechenschaftspflichtig und müssen darlegen, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden. In diesem Seminar erfahren Sie, wie das Datenschutzmanagement Ihrer Behörde auszurichten

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Universitätsstr. 33 50931, 50441

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

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Themen

  • Tüv
  • Datenschutz

Inhalte


Bildungsziel: Vertiefen Sie Ihre Fachkenntnisse im Sinne der EU-DSGVO und dem neuen BDSG und meistern Sie Ihre Aufgaben als behördlicher Datenschutzbeauftragter (DSB) noch professioneller und effektiver. Erhalten Sie als Leiter einer datenschutzrechtlich verantwortlichen Stelle praxisorientierte Hinweise und Anregungen für die Umsetzung Ihres Datenschutzmanagements. Mit Ihrem persönlichen Zertifikat zum "Behördlichen Datenschutzbeauftragten (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO" dokumentieren Sie Ihre Datenschutzkompetenz nach innen und außen.

Beschreibung:

Einführung und Überblick über das Datenschutzrecht
EU-Recht/EU-Datenschutz-Grundverordnung
Das Bundesdatenschutzgesetz
Die Landesdatenschutzgesetze
Bereichsspezifische datenschutzrechtliche Bestimmungen
Leitung einer datenschutzrechtlich verantwortlichen Stelle
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Die Personalvertretung
Praxisübung im Umgang mit Gesetzestexten
Organisation des behördlichen Datenschutzes
Bestimmung der Verantwortungsbereiche
Datenschutzmanagement
Behördliches Datenschutzkonzept
Definition der Ziele des Datenschutzmanagements
Behördeninterne Abläufe
Rechte betroffener Personen
Abgrenzung gegenüber anderen Konzepten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit


Behördl. Datenschutzbeauftragter (TÜV). Nach DSGVO und neuem BDSG. Teil 1.

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