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Das Gesetz zur Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
Seminar
In Offenbach am Main ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
-
Dauer
1 Tag
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE)
Hersteller von Elektrogeräten (Produktverantwortung)
Vertreiber von Elektrogeräten
Drittbeauftragte
Gewerbliche Sammler
Abfallerzeuger
Meinungen
Inhalte
Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Abfallbeauftragte zu aktualisieren
Beschreibung:
Das ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro – und Elektronikaltgeräten – wird im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/19/EU novelliert und vermutlich Mitte 2015 in Kraft treten.
Neben der Umsetzung des europäischen Rechtes soll in der Novelle bei den bisherigen Regelungen nachgesteuert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen treffen viele abfallrechtliche Akteure: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Drittbeauftragte, gewerbliche Sammler und nicht zuletzt auch einzelne Abfallerzeuger werden betroffen sein. Der angebotene Lehrgang soll die vielfältigen Verflechtungen der Neuregelungen unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen transparent darstellen. Im technischen Teil wird die Entsorgungskette bei der Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte dargestellt und die verlangten technischen Standards, z.B. der Erstbehandlungsanlagen, ausführlich erläutert. Die Ergebnisse der Entsorgungsstudien aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden in ihren Ergebnissen vorgestellt und für den praktischen Vollzug nutzbar gemacht.
Inhalte:
Der rechtliche Rahmen der Novelle zum ElektroG
- Die europäische WEEE Richtlinie als europäischer Rahmen der Novelle
- Umweltpolitische Marksteine der Novelle, einschließlich der illegalen Verbringung
- Die Anwendung des Abfallbegriffes bei „Elektroschrott“
- Vollzugserfahrungen aus dem novellierten ElektroG
- Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear)
- Anwendungsbereich, Registrierung und Sammelkategorien
- Eigenvermarktung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Optierung)
- Rücknahmepflichten für den Handel und deren praktische Probleme
- Hersteller- und Verbraucherverantwortung, Drittbeauftragung
- Die Rolle der gewerblichen Sammler und ihr Verhältnis zum „Endbesitzer“
- Die Privilegierung der Nachweisführung und der Beförderungserlaubnis
- Das Verhindern illegaler Exporte von Elektronikaltgeräten
- Ein praktisches Beispiel: Nachtspeicheröfen
Der technische Rahmen (mit Praxisbeispielen)
- Anforderungen an die Sammlung / Erfassung
- Anforderungen an Übergabe, Transport und Entladung
- Umgang mit potenziell wiederverwendungsfähigen EAGs
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Spezielle Anforderungen an die Behandlung / Erstbehandlungsanlagen
- Schadstoffentfrachtung gemäß ElektroG
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Anforderungen an den Umgang und die Verwertung anfallender Zerlegefraktionen
- Nachweis- und Registerpflichten
Das Gesetz zur Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)