Datenschutzfolgenabschätzung nach der EU-DSGVO unter Nutzung des PIA-Tools
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Eintägiger Online-Workshop
Meinungen
Themen
- Datenschutz
Inhalte
Die EU-Datenschutzgrundverordnung schreibt die Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen (PIA) bei besonders kritischen Verarbeitungen in Unternehmen als neues Instrument im Datenschutz vor. Eine PIA muss somit in der Zukunft Teil des „Werkzeugkastens“ eines jeden Datenschutzbeauftragten sein und muss, ähnlich wie bislang die Vorabkontrolle, in vielen Unternehmen künftig regelmäßig durchgeführt werden. Dieses Seminar zeigt Ihnen gezielt auf, wie Sie eine PIA in Ihrem Unternehmen in der Zukunft wirtschaftlich und rechtskonform durchführen.
Hierbei soll das PIA-Tool der französischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) bereitgestellten Software, die auch vom bayrischen Datenschutzbeauftragten empfohlen wird, zum Einsatz kommen.
Wichtige VoraussetzungenJeder Teilnehmer sollte unbedingt das PIA-Tool auf seinem beim Online-Seminar genutzten Rechner installiert haben, um die DSFA auf diesem Tool erstellen und nachvollziehen zu können. Es kann hier heruntergeladen werden: https://www.datenschutz-bayern.de/dsfa/
Vor dem Seminar werden Unterlagen zu einem Praxisbeispiel (einer Videoüberwachung) bereitgestellt, beispielsweise eine Betriebsvereinbarung, Pläne zur Videoüberwachung, u.ä. Damit alle Teilnehmer den gleichen Kenntnisstand der geplanten Verarbeitung haben, sollten die Unterlagen von jedem Seminarteilnehmer durchgearbeitet werden.
Des Weiteren werden Grundkenntnisse in der Nutzung eines PCs vorausgesetzt.
Datenschutzfolgenabschätzung nach der EU-DSGVO unter Nutzung des PIA-Tools