Der Arbeitsschutzausschuss

Seminar

In Heidelberg

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Heidelberg

  • Dauer

    20 Tage

  • Beginn

    nach Wahl

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Mindestens vierteljährlich tagen hier Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitgeber(beauftragte), Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Sie haben die Aufgabe, Anliegen des Arbeits schutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Dabei steht der Ausschuss vor umfassenden Herausforderungen im Bereich des modernen Arbeitsschutzes, aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und bei der Durchsetzung entsprechender Arbeitsschutzbelange. Oftmals sind Lücken zwischen dem vorhandenen theoretischen Arbeitsschutzwissen und der Umsetzung im Betrieb zu schließen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Heidelberg (Baden-Württemberg)
Karte ansehen

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Ausschuss für Arbeitssicherheit,Gesamtbetriebsrat,Schwerbehindertenvertretung,Betriebsrat

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • Arbeitssicherheit
  • Betriebsrat

Inhalte

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Sozialgesetzbuch: Unfallversicherung und Teilhabe behinderterMenschen

Organisation

  • Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses
  • Bestimmung der Mitglieder
  • Aufgaben und Pflichten der einzelnen Mitglieder
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber(beauftragten),Betriebsarzt, Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten
  • Verantwortung der Mitglieder
  • Sitzungsintervalle
  • Inhalt und Bedeutung der Geschäftsordnung: Was ist zu regeln, wasist zulässig?

Aufgaben

  • Einführung bzw. Verbesserung des Arbeitsschutzmanagements imBetrieb
  • Auswertung und Prävention von Betriebsunfällen undBerufskrankheiten
  • Gefährdungsbeurteilungen verstehen, auswerten und überprüfen
  • Vorschläge für betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Erörterung von Investitionen für den Arbeitsschutz
  • Information der Mitarbeiter

Mitwirkung des Betriebsrats

  • Überwachungs-, Informations-, Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen

Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Der Arbeitsschutzausschuss

Preis auf Anfrage