Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss - Teil I: Gläserne Arbeitnehmer

Seminar

In Bremen, Berlin und Düsseldorf

770 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, E-Learning, lokales Netzwerk, Internet und Intranet, E-Mail, Windows®und Office®- die Zahl und Art der Systeme und.... Gerichtet an: Da über die technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung alle Mitglieder im Betriebsrat bzw. Personalrat mitbestimmen und es eine kollektive Aufgabe der gesamten Arbeitnehmervertretung ist, die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen, müssen auch alle Mitglieder über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für alle Mitglieder im Personalrat...

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
Karte ansehen
Kurfürstendamm 101, D-10711

Beginn

auf Anfrage
Berlin
Karte ansehen
Augsburger Straße 5, D-10789

Beginn

auf Anfrage
Berlin

Beginn

auf Anfrage
Bremen
Karte ansehen
August-Bebel-Allee 4, 28329

Beginn

auf Anfrage
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, NRW)

Beginn

auf Anfrage

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Inhalte

Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, E-Learning, lokales Netzwerk, Internet und Intranet, E-Mail, Windows®und Office®- die Zahl und Art der Systeme und Einrichtungen in der IT ("Informationsverarbeitende Technologien") und der Kommunikation ist unüberschaubar.Die Arbeitnehmervertretung hat im Zusammenhang mit diesen Systemen und Einrichtungen verschiedene Aufgaben, vor allem hat sie eine Mitbestimmungspflicht und die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Schutzvorschriften (z. B. das Bundesdatenschutzgesetz) im Betrieb eingehalten werden.
Jedes Mitglied des Betriebsrats und Personalrats sollte Grundkenntnisse über Fragen der Arbeitnehmerüberwachung und des Datenschutzes haben. Dieses Seminar ist die Grundlage dafür, über diese Themen und Sachverhalte richtig und fundiert mitbestimmen zu können.


Seminarinhalte

Rechtliche Grundlagen
Überwachung der Einhaltung von Schutzvorschriften Anzuwendende Schutz- und Rechtsvorschriften
Arbeitnehmerüberwachung
Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung: Tatbestandsmerkmale und Anwendung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Mitbestimmung beim Arbeitnehmerdatenschutz und bei der Erfassung von Arbeitnehmerdaten Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte Wirksamkeitsvoraussetzung für mitbestimmungspflichtige Maßnahmen Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Datenschutz
Eine wichtige Schutzvorschrift: Das Bundesdatenschutzgesetz - Die für den Arbeitnehmerdatenschutz wichtigen Passagen Datenschutzbeauftragter und Verfahrensverzeichnis Weitergabe der Daten an Dritte Datenspeicherung und Datenverarbeitung im Ausland Weitergabe der Daten ins Ausland Informationspflichten des Arbeitgebers Verfahrensverzeichnis und Datenschutzbeauftragter Einhaltung des Datenschutzes durch den Betriebsrat
Technische Grundlagen
Wo werden Daten gespeichert? Überblick über die wichtigsten Systeme Überwachungsmöglichkeiten und Regeln für die Überwachung von Internet- und E-Mail-Nutzung Regelungsmöglichkeiten für die verschiedenen Einrichtungen der Arbeitnehmerüberwachung Richtschnur für die Regelungen: Das Bundesdatenschutzgesetz Berechtigte Interessen des Arbeitgebers, schutzwürdige Interessen der Arbeitnehmer
Betriebsvereinbarungen
Verschiedene Ansätze für Betriebsvereinbarungen Wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen

Ihr Nutzen als Betriebsrat und Personalrat

Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie beurteilen, wo in Ihrem Betrieb technische Einrichtungen eingesetzt werden, deren Funktion Sie überwachen müssen und über deren Nutzung Sie mitzubestimmen haben. Sie können einschätzen, welche Risiken von den jeweiligen Einrichtungen für die Arbeitnehmer ausgehen und kennen die wichtigsten Regelungsmöglichkeiten in Betriebsvereinbarugen.

Wer sollte dieses Seminar besuchen
Da über die technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung alle Mitglieder im Betriebsrat bzw. Personalrat mitbestimmen und es eine kollektive Aufgabe der gesamten Arbeitnehmervertretung ist, die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen, müssen auch alle Mitglieder über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für alle Mitglieder im Personalrat erforderlich.
Insbesondere ist die Teilnahme erforderlich für Mitglieder im EDV-Ausschuss.


Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss - Teil I: Gläserne Arbeitnehmer

770 € zzgl. MwSt.