Der wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss - Teil I
Seminar
In Berlin, Düsseldorf und Nürnberg

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
In einem Unternehmen mit insgesamt mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu gründen, der wichtige Aufgaben wahrnimmt: Vor allem obliegt ihm, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu ermitteln und Entwicklungen für die Zukunft, insbesondere deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und die Beschäftigung zu beurteilen. Dies ist insbesondere notwendig, um Probleme so..
Gerichtet an: Dieses Seminar sollten alle Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses besuchen. Auch die bzw. der Vorsitzende eines Betriebsrats sowie seine Stellvertreterin bzw. sein Stellvertreter sollten, auch wenn sie nicht Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind, an diesem Seminar teilnehmen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundkenntnisse zu erwerben, die für die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss und seine Unterstützung erforderlich sind. Auch Betriebsratsmitglieder, die...
Standorte und Zeitplan
Lage
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Meinungen
Inhalte
Seminarinhalte
Gründung, Stellung und Organisation des Wirtschaftsausschusses
Gründung eines Wirtschaftsausschusses Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses Stellung der Mitglieder im Wirtschaftsausschuss Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses Organisation der Arbeit und Zusammenarbeit mit den Betriebsratsgremien Die einzelnen wirtschaftlichen Angelegenheiten gem. § 106 Abs. 3 BetrVG
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Auskunftspflichten des Arbeitgebers Teilnahme eines Arbeitgebervertreters an Sitzungen Durchsetzung der Informationsansprüche Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
Informationsbedarf für die Arbeit der Betriebsratsgremien
Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rationalisierungsvorhaben, Anlagegüter und Rückstellungen und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse Produktionsprogramm und Investitionen
Das betriebliche Rechnungswesen und andere Informationsquellen
Funktion und Systematik des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung, deren Funktion und Aufgaben Betriebswirtschaftliche Auswertungen Wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen Produktions- und Investitionsprogramm Weitere Informationsquellen
Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Analyse
Aufbau und Struktur der Bilanz Positionen der Aktiv- und der Passivseite Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Bewertungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses "Versteckte" Positionen in der Bilanz Anhang und Lagebericht Interpretationsmöglichkeiten
Ihr Nutzen als Betriebsrat
Nach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie zum einen die rechtliche Basis für die Arbeit des Wirtschaftsausschusses, um seine Aufgaben korrekt und umfassend erfüllen zu können. Zum anderen verfügen Sie über die notwendigen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, um zu verstehen, wie Jahresabschlüsse mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen interpretiert werden, welche anderen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen von Bedeutung sind und wie ein betriebliches Rechnungswesen arbeitet, um die Zahlen zu liefern. Sie wissen, welche Informationen und Unterlagen Sie verlangen, wie Sie deren Herausgabe durchsetzen können und wie diese Informationen zu interpretieren sind.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Dieses Seminar sollten alle Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses besuchen. Auch die bzw. der Vorsitzende eines Betriebsrats sowie seine Stellvertreterin bzw. sein Stellvertreter sollten, auch wenn sie nicht Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind, an diesem Seminar teilnehmen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundkenntnisse zu erwerben, die für die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss und seine Unterstützung erforderlich sind. Auch Betriebsratsmitglieder, die erst in näherer Zukunft Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden, sollten zur Vorbereitung dieses Seminar besuchen. Für die genannten Personenkreise ist der Besuch des Seminars gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Der Wirtschaftsausschuss ist nicht berechtigt, seine Mitglieder zu einem Seminar zu entsenden. Daher muss der entsprechende Beschluss vom Betriebsrat gefasst werden. Ebenso ist nach geltender Rechtsprechung ein Besuch dieses Seminars für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die keine Betriebsratsmitglieder sind, nicht erzwingbar.
Der wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss - Teil I