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Die Einigungsstelle im öffentlichen Dienst

Kurs

In Wuppertal ()

420 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Die Einigungsstelle im öffentlichen Dienst Nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder und des Bundes hat die Personalvertretung umfangreiche Mitbestim­mungsrechte. Kommt es nicht zur Einigung zwischen den Personalvertre­tungsorganen und dem öffentlich-recht­lichen Dienstherrn, muss im Regelfall die Einigungsstelle letzt­endlich entscheiden oder jeden­falls Empfeh­lungen beschließen. Die Personalräte und der Dienstherr müssen auf die Verhand­lungen vor der Einigungsstelle vorbereitet sein, damit sachge­rechte Lösungen erzielt werden. Im Seminar soll nicht nur die Zustän­digkeit der Einigungsstelle, sondern auch der Verhandlungs- und Entscheidungsablauf darge­stellt werden. Auch wird erörtert, wie und in welchem Umfang die Entschei­dungen der Einigungsstelle einer gericht­lichen Überprüfung zugänglich sind.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Führungs­kräfte Perso­nal­leiter Personalräte

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Meinungen

Themen

  • TVÖD
  • Abmahnung
  • Kündigungen
  • Altersteilzeit
  • Recht
  • Kinder

Inhalte

Seminarinhalt: Die Einigungsstelle im öffentlichen Dienst

  1. Die Einigungsstelle im Gesamt­system
    • Die Mitbe­stimmung im öffentlichen Dienst
      • nach dem BPersVG
      • nach den LPVG, insbe­sondere dem LPVG NRW
    • Abgrenzung zur sonstigen Mitwirkung des Perso­nalrates
    • Die Stufenvertretung

  2. Die Zustän­digkeit
    • der Einigungsstelle
    • des Arbeits- / Verwal­tungs­ge­richts

  3. Die Einigungsstelle als Schlich­tungs­stelle
    • Besetzung, Verfahren, Rechts­stellung der Beteiligten
    • Die Person des Vorsitzenden
    • Dauereinigungsstelle oder Einigungsstelle im Einzelfall

  4. Die Anrufung der Einigungsstelle
    • Antrags­recht der Dienst­stelle
    • Initi­a­tiv­recht des Personalrats

  5. Das Verfahren vor der Einigungsstelle
    • Geschäfts­ordnung
    • Verhandlung, Beratung, Beschluss­fassung
    • Der Beschluss
    • Begründung

  6. Anfechtung des Beschlusses
    • Frist
    • Begründung
    • Rechts­mittel

  7. Kosten
    • Größen­ordnung
    • Verhan­delbar?

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: RA Dr. Lothar Beseler Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D., Vorsitzender zahlreicher Einigungsstellen im öffentlichen Dienst

Die Einigungsstelle im öffentlichen Dienst

420 € zzgl. MwSt.