Die Grundlagen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB VI - 2019
Seminar
In Mannheim
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar berufsbegleitend
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Niveau
Anfänger
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Ort
Mannheim
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Dauer
2 Tage
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Beginn
01.07.2024
weitere Termine
Anhand praktischer Beispiele werden insbesondere die Voraussetzungen der einzelnen Rentenarten und die verschiedenen rentenrechtlichen Zeiten (Voraussetzungen und Bedeutung der einzelnen Zeiten für die Rentenansprüche) erläutert. Die Teilnehmer/-innen werden so in die Lage versetzt, ihre Mitarbeiter/-innen sachgerecht beraten zu können.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Anhand praktischer Beispiele werden insbesondere die Voraussetzungen der einzelnen Rentenarten und die verschiedenen rentenrechtlichen Zeiten (Voraussetzungen und Bedeutung der einzelnen Zeiten) erläutert. Die Teilnehmer/-innen werden so in die Lage versetzt, ihre Mitarbeiter/-innen sachgerecht beraten zu können.
Mitarbeiter von Sozial- und Personalabteilungen mit (auch geringen) Vorkenntnissen und entsprechende Sachbearbeiter, zukünftige Rentenberater, Versicherungsvermittler, Nachwuchskräfte in der bAV, Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte
Meinungen
Themen
- Rentenversicherung
- Gesetzlichen Rentenversicherung
- Rentenrecht
- Rente
- Rentenreform
- SGB I
- SGB IV
- SGB X
- SGB VI
- Rentenauskunft
Dozenten
Harald Rihm
Renten- und Sozialexperte
Wolfgang Wehowsky
Renten- und Sozialexperte
Inhalte
Grundzüge der Sozialgesetzgebung
- Allgemeiner Teil – SGB I
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – SGB IV
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – SGB X
- Die gesetzliche Rentenversicherung im Detail – SGB VI
- Versicherter Personenkreis
- Versicherung kraft Gesetzes
- Freiwillige Versicherung
- Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting unter Ehegatten
Versicherungskonto, Renteninformation und Rentenauskunft
- Versicherungsverlauf als Nachweis des Versicherungskontos, Renteninformation ab 01.01.2004 ab 27. Lebensjahr einmal jährlich
- Rentenauskunft ab dem 55. Lebensjahr
Rentenrechtliche Zeiten
- Beitragszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, nicht erwerbsmäßige Pflegezeiten, Sozialleistungsbezug, freiwillige Beitragszeiten u. v. m.) als Zeiten mit vollwertigen als auch beitragsgeminderten Zeiten
- Beitragsfreie Zeiten (Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeiten)
- Berücksichtigungszeiten (wegen Pflege bzw. Kindererziehung)
Renten wegen Alters
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Renten wegen voller Erwerbsminderung
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Renten wegen Todes
- Kleine und große Witwen(r)rente
- Prüfung einer „Versorgungsehe“
- Erziehungsrente
- Halb- und Vollwaisenrente
Rentenbeginn
- von Dauerrenten
- von Zeitrenten
Zusätzliche Informationen
Die Grundlagen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB VI - 2019