EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Seminar

In Hamburg

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Hamburg

  • Dauer

    2 Tage

  • Beginn

    auf Anfrage

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird das Bundesdatenschutzgesetz weitestgehend ersetzen. Damit kommen auf die Unternehmen und Behörden wichtige Veränderungen zu, die eine frühzeitige Beschäftigung mit den Details der Verordnung erfordern. Neue Prozesse müssen definiert werden. Compliance (Richtlinien, Arbeitsanweisungen Betriebsvereinbarungen, Checklisten und Outsourcing -Vertragsdokumente), sind zu überarbeiten. ”Datenschutz durch Technik (data protection by design)” und ”datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default)” sowie einer „Datenschutz-Folgenabschätzung (data protection impact assessment)” erfordern neue angepasste technische und organisatorische Maßnahmen.Das Seminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Änderungen und gibt Ihnen praxisbezogene Handlungsempfehlungen, um sich und Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde bestmöglich auf die neue Rechtslage vorzubereiten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg

Beginn

auf AnfrageAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Es werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt


Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, Personalleiter, Betriebsräte, IT-Leiter, Revisoren und Mitarbeiter.

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2020

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Themen

  • Outsourcing
  • Datenschutz

Inhalte

    - Überblick über die EU-DSGVO
    - Was ändert sich, was bleibt gleich?

    - Schlüsselbegriffe der Grundverordnung

    - Begriff ”Verarbeitung” EU- DSGVO verzichtet auf die Dreiteilung Erheben - Verarbeiten - Nutzen

    - Die neuen Transparenz- und Informationspflichten als Teil der Datenverarbeitung

    - Dokumentationspflichten und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

    - EU-konformes Verfahrensverzeichnis

    - Bestellung, Stellung und die neuen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach der EUDSGVO

    - Datenschutz-Folgenabschätzung und Risikoanalyse als Ersatz für die Vorabkontrolle

    - Kontrolle von Outsourcing-Maßnahmen und Pflichten des Auftraggebers- strengere Anforderungen an Auftragsdatenverarbeiter ( ADV)

    - Einwilligungen/Marketing

    - Informationspflichten und Rechten der betroffenen Person

    - Umgang mit Beschäftigtendaten

    - Neue Anforderungen an den technischen Datenschutz- technisch-organisatorische Maßnahmen

    - Aufsichtsbehörden und Sanktionen (Neue Zuständigkeiten und Instrumentarien, die zukünftig ”abschreckenden” Bußgelder)

    - Die restliche neue Struktur des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG)

    - Fazit: Bewertung der Änderungen und Diskussion

EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

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