EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Seminar
In Hamburg
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Hamburg
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Dauer
2 Tage
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Beginn
auf Anfrage
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird das Bundesdatenschutzgesetz weitestgehend ersetzen. Damit kommen auf die Unternehmen und Behörden wichtige Veränderungen zu, die eine frühzeitige Beschäftigung mit den Details der Verordnung erfordern. Neue Prozesse müssen definiert werden. Compliance (Richtlinien, Arbeitsanweisungen Betriebsvereinbarungen, Checklisten und Outsourcing -Vertragsdokumente), sind zu überarbeiten. ”Datenschutz durch Technik (data protection by design)” und ”datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default)” sowie einer „Datenschutz-Folgenabschätzung (data protection impact assessment)” erfordern neue angepasste technische und organisatorische Maßnahmen.Das Seminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Änderungen und gibt Ihnen praxisbezogene Handlungsempfehlungen, um sich und Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde bestmöglich auf die neue Rechtslage vorzubereiten.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Es werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt
Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, Personalleiter, Betriebsräte, IT-Leiter, Revisoren und Mitarbeiter.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7
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Themen
- Outsourcing
- Datenschutz
Inhalte
- Überblick über die EU-DSGVO
- Was ändert sich, was bleibt gleich?
- Schlüsselbegriffe der Grundverordnung
- Begriff ”Verarbeitung” EU- DSGVO verzichtet auf die Dreiteilung Erheben - Verarbeiten - Nutzen
- Die neuen Transparenz- und Informationspflichten als Teil der Datenverarbeitung
- Dokumentationspflichten und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- EU-konformes Verfahrensverzeichnis
- Bestellung, Stellung und die neuen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach der EUDSGVO
- Datenschutz-Folgenabschätzung und Risikoanalyse als Ersatz für die Vorabkontrolle
- Kontrolle von Outsourcing-Maßnahmen und Pflichten des Auftraggebers- strengere Anforderungen an Auftragsdatenverarbeiter ( ADV)
- Einwilligungen/Marketing
- Informationspflichten und Rechten der betroffenen Person
- Umgang mit Beschäftigtendaten
- Neue Anforderungen an den technischen Datenschutz- technisch-organisatorische Maßnahmen
- Aufsichtsbehörden und Sanktionen (Neue Zuständigkeiten und Instrumentarien, die zukünftig ”abschreckenden” Bußgelder)
- Die restliche neue Struktur des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG)
- Fazit: Bewertung der Änderungen und Diskussion
EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)