Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV (Schwerpunkt: Abfalltransporte)
Kurs
In Duisburg

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Gerichtet an
Für arbeitnehmer
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Ort
Duisburg
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Dauer
2 Tage
Gerichtet an: s.u.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen in Abfallentsorgungs- und Abfalltransportunternehmen, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich sind.
Beschreibung:
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Diese Regelung gilt gleichfalls für die verantwortlichen Personen in Unternehmen, die Maklergeschäfte mit Abfällen tätigen. Die verantwortlichen Personen in Betrieben, die Abfälle ausschließlich transportieren, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Je nach Bedarf können Fortbildungslehrgänge mit den folgenden unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besucht werden:
- Abfallentsorgung und Recycling (Kurs-Nr.: K002)
- Abfalltransporte (dieser Kurs)
Im Mittelpunkt der Fortbildungslehrgänge stehen die Änderungen und Neuerungen, u.a. im Abfall- und Umweltrecht, Abfalltransportrecht, Arbeitsschutzrecht, sowie die aktuelle Rechtsprechung. Die Änderungen werden vorgestellt und die Umsetzung im Betrieb ausführlich erklärt und diskutiert. Darüber hinaus wird für die Praxis wichtiges Wissen aufgefrischt und die Anwendung im Betrieb anhand von Fallbeispielen erläutert. Des Weiteren können die Teilnehmer im Vorfeld des Lehrgangs Einzelprobleme und individuelle Fragen einreichen, auf die im Lehrgang gesondert eingegangen wird. Diese Lehrgänge gelten gleichzeitig als regelmäßige Fortbildung (Auffrischung) für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV (Schwerpunkt: Abfalltransporte)