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Fremdfirmenkoordination gemäß § 8 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1

Kurs

In Mülheim An Der Ruhr ()

410 € zzgl. MwSt.

Koordinieren zwischen den Firmen als Fremdfirmenkoordinator!

  • Kursart

    Kurs

  • Unterrichtsstunden

    9h

  • Dauer

    1 Tag

In diesem Seminar “Fremdfirmenkoordination gemäß § 8 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1“ der LVQ Business Akademie der LVQ GmbH, bereitgestellt auf emagister.de, werden Ihnen alle wichtigen rechtlichen Aspekte vermittelt, um als Fremdfirmenkoordinator/in zu arbeiten. Auch kann dieses Tagesseminar als Hilfestellung verstanden werden, um eine fachgerechte Koordination zwischen den beteiligten Firmen zu garantieren.

Es ist selbstverständlich, dass Spezialarbeiten von anderen Firmen ausgeführt werden; und dies am besten zeitnah. Als Fremdkoordinator/in müssen Sie dafür sorgen, dass alle Tätigkeiten der Fremdfirmen aufeinander abgestimmt sind und so koordinieren, dass keine Firma für die andere zur Gefahr wird (Zeitmangel, Expertenwissen oder Personalknappheit). Daher ist vom Gesetzgeber her diese Rolle des Fremdfirmenkoordinators mit Weisungsbefugnis klar definiert (DGUV Vorschrift 1 §2), und allen Beteiligten ist dieser bekannt.

Ziel dieses Seminars ist es nun Sie im Sinne des Gesetzes bestmöglich auf die Koordinationsaufgabe des Fremdfirmenbeauftragten vorzubereiten. Die Themen untergliedern sich unter anderem in die DGUV Vorschrift 1, das BGI 865, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung oder die Ausarbeitung eines Notfall- und Rettungsplan. Nehmen Sie an dem Tagesseminar teil und bilden Sie sich zum/r Fremdfirmenkoordinator/in weiter!

Wichtige Informationen

Dokumente

  • LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
  • A5_LVQ_FremdfirmenK_2020.pdf

Hinweise zu diesem Kurs

Die Beauftragung von Fremdfirmen zur Ausübung von Spezialarbeiten und zeitnaher Ausführung von Tätigkeiten ist selbstverständlich. Dabei sind die Faktoren Zeitmangel, Personalknappheit sowie Expertenwissen mögliche Gründe.
Damit aber nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfir-men abgestimmt und koordiniert werden.
Dazu hat der Gesetzgeber die Rolle des Fremdfir-menkoordinators klar definiert. In der DGUV Vor-schrift 1 §2 „Pflichten des Unternehmers“ wird so-mit klar definiert, dass ein „Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis“ zu bestellen ist.

Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen im Unternehmen zu tun haben. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte, verantwortliche Elektrofachkräfte.Der Teilnehmer sollte eine technische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung mitbringen. Zudem ist die Fähigkeit der Personalführung und Mitarbeitermotivation von entscheidender Rolle.

Befähigte Person - Sachkunde

Wir bilden in kleinen Gruppen mit maximal 16 Personen aus. Das lässt Spielraum für Ihre speziellen Fragen, Ihren betrieblichen Kontext.

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Weisungsbefugnis
  • Gefahrstoffverordnung
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Fremdfirmenkoordination
  • Dokumentationspflichten
  • DGUV Vorschrift 1
  • BGI 865
  • Baustellenverordnung
  • Notfall- und Rettungsplan
  • Einsatz von Fremdfirmen
  • Rolle des Fremdfirmenkoordinators
  • Koordination Firmen
  • Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Fremdfirma
  • ArbSchG § 12
  • DGUV Vorschrift 1 § 4

Dozenten

Trainer/Dozenten der LVQ

Trainer/Dozenten der LVQ

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Inhalte

Lehrgangsinhalte

­ DGUV Vorschrift 1 Pflichten des Unternehmers

­ DGUV Information 215-830 Einsatz von Fremdfirmen

­ Weitere Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, wie BetrSichV, ArbSchG, GefStoffV

­ Unterweisung und Einweisung

­ Baustellenverordnung

­ Gefahrstoffverordnung

­ Notfall- und Rettungsplan

­ Dokumentationspflichten

Lehrgangsziel

Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden. Der Fremdfirmenkoordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Externen und achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes bei der Auftragsführung. Externe Firmen sind auch Leiharbeiter oder Wartungsfirmen.

Laut DGUV Information 215-830 hat der Fremdfirmenkoordinator einzugreifen, wenn

  • Sicherheitsbestimmungen offensichtlich missachtet werden
  • die Mitarbeiter unvorhergesehene Situationen – in denen sie selbst oder Dritte gefährdet werden – nicht allein meistern können und
  • die Fremdfirma ihrer Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen ist.

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Koordinator Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirmen. Dies befreit die Führungskräfte der Fremdfirmen jedoch nicht von deren Verantwortung für ihre Arbeitnehmer.

Zusätzliche Informationen

Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen im Unternehmen zu tun haben. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte, verantwortliche Elektrofachkräfte.Der Teilnehmer sollte eine technische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung mitbringen. Zudem ist die Fähigkeit der Personalführung und Mitarbeitermotivation von entscheidender Rolle.

Fremdfirmenkoordination gemäß § 8 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1

410 € zzgl. MwSt.