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Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW

Kurs

In Wuppertal ()

1.190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Lehrgang Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW Das Beihil­fe­recht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungs­ver­ord­nungen und aktuell angepasste Verwaltungsvorschriften bringen ständig Neuerungen. Hinzu kommen andere Gesetze, die zum Teil erhebliche Auswir­kungen auf das Beihil­fe­recht haben. Für den Sachbe­ar­beiter wird es dadurch immer schwieriger, die aktuelle Rechtslage mit den vielen Änderungen, Verzwei­gungen und teilweisen Besitzstandswahrungen zu beherr­schen. Dieser zweiteilige Lehrgang richtet sich an alle, die einen Einstieg in das Beihil­fe­recht NRW suchen oder ihr Wissen grund­legend struk­tu­rieren möchten. Übungs­teile verfes­tigen den umfang­reichen Stoff für die tägliche Praxis am Arbeits­platz!

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Personen, die in der Beihilfebearbeitung einge­setzt sind bzw. einge­setzt werden sollen und noch nicht an einem Grund­la­gen­se­minar teilge­nommen haben, sowie Rechnungs­prüfer und Personalsachbearbeiter als Berater „vor Ort”. Die BVO NRW wenden an z.B.: Kommunen, Stadt­werke, Sparkassen, Kranken­häuser, AOK öffentliche Versicherungsunternehmen, gemeinnützige Einrichtungen Abrechnungs-Service-Unter­nehmen

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Meinungen

Themen

  • Recht

Inhalte

Lehrgangsinhalt: Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW

Teil 1:

  • Beihilfeordnung NRW mit Verwaltungsvorschriften
    • Überblick über die maßgeblichen Rechtsvorschriften
  • Rahmenbedingungen zur Zahlung einer Beihilfe
    • Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren
    • Begriff der Notwendigkeit und Angemessenheit
    • Auswirkung der verschiedenen Versicherungsverhältnisse auf die Höhe der Beihilfe; insbesondere unter Beachtung der Bestimmungen des § 3 BVO
    • Berechnung der Kostendämpfungspauschale
    • Höchstbetragsberechnung
  • Beihilfenverordnung für Tarifbeschäftigte (BVOTb)
    • insbesondere Anspruchsvoraussetzungen und Besonderheiten, z.B. bei Zahnersatz
  • Praktische Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
Teil 2:
  • Krankenhausbehandlungen
    (Besonderheiten bei Privatkliniken)
  • Zahnärztliche Behandlung (z. B. Implantatversorgung)
  • Ambulante Psychotherapie
  • Arzneimittel
  • Hilfsmittel
  • Stationäre und ambulante Kur- und Reha-Maßnahmen
  • Praktische Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: Peter Nitzschner Beihilfeabteilung, Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Düsseldorf

Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW

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