Grundlehrgang Fachkunde im Umgang mit Airbags und Gurtstraffern zur Erlangung des Befähigungsscheins §20 SprengG
Seminar
In Neuhof

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Neuhof
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Dauer
2 Tage
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Beginn
nach Wahl
Wir bieten Ihnen einen Grundlehrgang für das Erwerben, Überlassen, Aufbewahren, Verwenden und die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke zum Erwerb der Fachkunde nach § 32 der 1. SprengV an.
Gerichtet an: Mitarbeiter in der Entwicklung, im Prototypenbau und den Testabteilungen , speziell bei den Fahrzeugherstellern, den Zulieferern von pyrotechnischen Gegenständen in der Automobilindustrie (z.B. Airbags, Gasgeneratoren und Sicherheitsgurten)
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 Absatz 2 der 1. SprengV. Bitte beantragen Sie diese schnellstmöglich bei der für ihren Wohnort zuständigen Behörde (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt oder Staatliches Amt für Arbeitsschutz). Die Bescheinigung sollte zum Lehrgangsbeginn vorliegen.
Meinungen
Dozenten

Hans-Peter Zirfas
Airbagtechnologie / Sprengstoffrecht
Inhalte
Wir bieten Ihnen einen Grundlehrgang für das Erwerben, Überlassen, Aufbewahren, Verwenden und die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke zum Erwerb der Fachkunde nach § 32 der 1. SprengV an. Rechtsgrundlagen, Rechtsvorschriften über das Erwerben, Überlassen an andere, Aufbewahren, Verwenden und die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke Sicherheitstechnische Hinweise , Arbeitssicherheit Schriftliche Prüfung durch einen Vertreter der Behörde gemäß §36 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Praktische Demonstration, Zündung von Airbags, Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffern
Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Grundlehrgang Fachkunde im Umgang mit Airbags und Gurtstraffern zur Erlangung des Befähigungsscheins §20 SprengG