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Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 EfbV und §§ 4, 5 AbfAEV
Kurs
Online
Beschreibung
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Kursart
Intensivkurs
-
Niveau
Fortgeschritten
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
45h
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Dauer
5 Tage
Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Die Inhaber eines Entsorgungsfachbetriebes, sofern diese Leitungsfunktionen innehaben sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
Wichtige Informationen
Dokumente
- B5_LVQ_Fachkunde_EfbV_2020.pdf
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Hinweise zu diesem Kurs
Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Die Inhaber eines Entsorgungsfachbetriebes, so-fern diese Leitungsfunktionen innehaben sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfA-EV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungser-laubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen be-nötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforder-lich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
Zielgruppe
· Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben
· Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Die behördliche Anerkennung ist nicht auf ein Bundesland beschränkt.
Zulassungsvoraussetzung
· Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder
· Kaufmännische oder technische Ausbildung oder
· Qualifikation als Meister und
· Während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit Kenntnisse über die abfallwirtschaftliche Tätigkeit erworben hat oder
· vor dem 01.06.2017 als für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortli-che Person tätig war
Behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebe-scheinigung (Fachkundenachweis) der LVQ Busi-ness Akademie der LVQ GmbH.
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Teilnah-mebescheinigung für den Betriebsbeauftragten für Abfall zu erwerben.
Bei einer Abwesenheit von mehr als 2 UE kann die Fachkunde nicht erteilt werden!
Meinungen
Themen
- Abfallrecht
- Gefährdungsbeurteilung
- Fachkunde
- Gefahrgut
- EfBV
- AbfAEV
- Entsorgungsfachbetriebe
- Tgv
- Sammler
- Beförderer
- Händler
- Nachweisführung
Dozenten
N.N. N.N.
Produktrecht
Inhalte
· Rechtssystematik und Rechtshierachien
· Abfallrecht
· Umweltrecht
· Nachweisführung/Nachweisverordnung
· Abfallregister und das Führen des Registers
· Transport und Vermittlung nach TgV 6
· Anforderung an einen Entsorgungsfachbetrieb und deren Zulassung
· Güterkraftsverkehrsrecht, Gefahrgutrecht
· Produktverantwortung und Umsetzung
· Abfalleigenschaften und Charakteristika
· Abfälle mit besonderem Gefährdungspotential
· Verwertung von Anfällen
· Lernzielkontrolle
Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 EfbV und §§ 4, 5 AbfAEV