HAFTUNGSRISIKEN BEI DATENSCHUTZVERSTÖSSEN
Seminar
In Fischen I. Allgäu
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Fischen i. allgäu
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Dauer
1 Tag
Das Seminar stellt die möglichen haftungsrechtlichen Folgen bei Datenschutzverstößen in Unternehmen dar. Neben den allgemeinen zivil- und datenschutzrechtlichen Haftungsnormen kommen auch die wettbewerbs-. rechtlichen Risiken ins Blickfeld. Gerichtet an: Betriebliche Datenschutzbeauftragte. · IT-Leiter und Administratoren. · Geschäftsführer / Personalleiter. · Mitarbeiter der Personalabteilungen. · Betriebsräte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Das Seminar stellt die möglichen haftungsrechtlichen Folgen bei Datenschutzverstößen in Unternehmen dar. Neben den allgemeinen zivil- und datenschutzrechtlichen Haftungsnormen kommen auch die wettbewerbSrechtlichen Risiken ins Blickfeld. In diesem
Zusammenhang wird besonders auf die Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingegangen und die Möglichkeit eines Regresses angesprochen und diskutiert. Außerdem werden die Eingriffsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden dargestellt, die bis zur Verhängung von Bußgeldern reichen.
SEMINARTHEMEN
Haftung des Unternehmens unmittelbar gegenüber Betroffenen
· Haftung wegen Vertragsverstoßes und aus unerlaubter Handlung
· Ansprüche des Betroffenen / Beweislastfragen
· Schadensbebegriff im Datenschutzrecht
· Schmerzensgeldanspruch bei Verletzung des Selbstbestimmungsrechts
Haftung gegenüber Wettbewerbern
· Verhältnis des DS-Rechts zum UWG
· Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Wettbewerbers
· Haftungsrisiken im Fall datenschutzwidriger
Direktwerbung
· UWG und Impressumspflicht nach TDG
Haftung des betrieblichen DSB
· Datenschutzbeauftragte und Anwendung der
Grundsätze zur Arbeitnehmerhaftung
· Pflichtverletzung und Beweislastverteilung
· Verschulden und Beweislastverteilung
· Haftungsminderung durch Mitverschulden des Unternehmers
Risiken bei Einschreiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
· Kontrollbefugnisse der Aufsichtsbehörde
· Anordnungsbefugnis: Grenzen des
§ 38 Abs. 5 BDSG
· Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf Verlangen der Aufsichtsbehörde
· Verhängung von Bußgeldern und Strafantragsrecht
HAFTUNGSRISIKEN BEI DATENSCHUTZVERSTÖSSEN