ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs
Seminar
In Frankfurt, München und Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
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Dauer
2 Tage
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Beginn
auf Anfrage
ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs: Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem.. Gerichtet an: Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen.. Gemäß § 4f Absatz 3 Satz 1 BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer "die zur Erfüllung seiner Aufgaben...
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
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Themen
- Prävention
- Geschäftsführung
- Haftungsrisiken
- Datenschutz
- Firewall
- Internet Security
- IT Security
- Penetration Testing
- Sicherheitskonzept
- Verschlüsselung
- Werbung
- Führungskräfte
- IT
Inhalte
ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs: Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen. _x000D_
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Gemäß § 4f Absatz 3 Satz 1 BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer "die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde" besitzt. Der interne Datenschutzbeauftragte hat deswegen nach § 4f Absatz 3 Satz 7 BDSG einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen "zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde". Dies gilt ausdrücklich sowohl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Freistellung von der Arbeit als auch für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber._x000D_
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Das Experten-Zertifikat, das die Teilnehmer nach bestandener Prüfung erhalten, ermöglicht es erfahrenen Beratern und Mitarbeitern im Umfeld der IT-Sicherheit, ihre Kompetenz eindeutig zu belegen.
ZIELGRUPPE
Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen. _x000D_
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Gemäß § 4f Absatz 3 Satz 1 BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer "die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde" besitzt. Der interne Datenschutzbeauftragte hat deswegen nach § 4f Absatz 3 Satz 7 BDSG einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen "zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde". Dies gilt ausdrücklich sowohl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Freistellung von der Arbeit als auch für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber._x000D_
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Das Experten-Zertifikat, das die Teilnehmer nach bestandener Prüfung erhalten, ermöglicht es erfahrenen Beratern und Mitarbeitern im Umfeld der IT-Sicherheit, ihre Kompetenz eindeutig zu belegen.
KURSINHALT
Zertifizierungskurs: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis, BDSG Novellen & Arbeitnehmer-Datenschutz_x000D_
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert die Regel, mit denen in Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgegangen werden muss. Dazu gehört auch die Bestellung eines bzw. einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als neun Personen regelmäßig mit Hilfe von IT mit personenbezogenen Daten arbeiten. _x000D_
Die Praxis zeigt immer wieder, dass die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes nicht oder nur unzureichend eingehalten werden. Ein solch "ignoranter" Umgang mit dem BDSG kann hohe Haftungs- und Schadensansprüche auslösen. _x000D_
Unser Seminar zeigt Ihnen die wesentlichen, datenschutzrechtlichen Anforderungen aus dem BDSG und hilft Ihnen einfache Rechtsfragen selbst zu lösen._x000D_
Inhalte
Die Historie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Historie des Datenschutzes
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Das Bundesdatenschutzgesetz
- Personenbezogene Daten
- Schutzumfang
- Säulen des BDSG
- Systematik von Verbot und Erlaubnis
- Kontrollinstanzen des Datenschutzes
- Rechtliche Risiken
- Kontrollbefugnisse der DS-Aufsicht
- Der Betroffene und seine Rechte
- Praxisbedeutung
- Stärkung der Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten
- Erhöhung der Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung
- Stärkung des Grundsatzes der Datensparsamkeit und
- atenvermeidung
- Informationspflichten bei Datenschutzverstößen
- Stärkung der Datenschutzaufsicht
- Anforderungen an Einwilligungen im Bereich Werbung und Adresshandel
- Beschränkung des Listenprivilegs
- Verschärfung der Vorschriften für das Scoring und für Auskunfteien
- Gesetzgeberische Stärkung der Verschlüsselung
- Verschärfung der Sanktionen
- Datenerhebung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis
- Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis
- Einwilligung vor dem Beschäftigungsverhältnis
- Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis
- Datenverarbeitung und Nutzung im Beschäftigungsverhältnis
- Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis
- Informationspflichten im Beschäftigungsverhältnis
- Konstellationen der Auftragsdatenverarbeitung
- Pflichtangaben in Verträgen
- Prüf- und Dokumentationspflichten
(insbesondere für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung)
- Erlaubnis nach § 28 BDSG
- Zulässigkeitsprüfung
- Werbung nach alter Rechtslage (ggf. noch Wirksam für alte Daten)
- Das Listenprivileg nach alter Rechtslage
- Werbung nach neuer Rechtslage
- Ausnahmen vom Opt-In
- Datenübermittlung zu Zwecken der Werbung an Dritte
- Werbung für fremde Zwecke
- Werbung - Übergangsfristen
- Einschlägige Regelungen
- Datenschutzpyramide
- Erhebung von Kundendaten
- Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Data Mining und Customer Profiling
- Datenschutzrechtliche Beurteilung
- Abgrenzung der Anwendungsbereiche
- Qualifizierung der Daten
- Telemediengesetz (TMG)
- Regelungen des Telemediengesetz
- Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz
- Datenerhebung im Internet
- Sonderproblem Cookies
- Sonderproblem IP/Data Tracking (Nutzerprofile und Analyseverfahren)
- Informationspflichten
- Rechte des Betroffenen
- Widerspruch gegen Data Mining
- Bestellung
- Anforderungen an die/den Datenschutzbeauftragte/n
- Rechtliche Stellung des/der Datenschutzbeauftragten
- Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten
- Schadensersatzrisiko
- Klassifikation der Bedrohungen
- Dienstspezifische Sicherheitsrisiken
- Lösungsansätze
- Sicherheitsvorkehrungen
- Sicherheitskonzepte
- Richtlinie 95/46/EG
- Auftragsdatenverarbeitung und grenzüberschreitender Datenverkehr
- Ausnahmen
- Schutzniveau
- Safe-Harbor
- Safe-Harbor (neueste Entwicklungen)
- Verantwortlichkeiten
- Die homogene Datenschutzzelle
Examen
Zertifikat der CBT Training & Consulting GmbH nach bestandener Prüfung. Das "Zertifikat" wird vom Rechtsanwalt/Dozent unterzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühr von 50,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. im Seminarpreis nicht enthalten ist. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie an der Prüfung teilnehmen möchten.
VORRAUSSETZUNG
Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.
ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs