ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs

Seminar

In Frankfurt, München und Köln

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Dauer

    2 Tage

  • Beginn

    auf Anfrage

ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs: Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem.. Gerichtet an: Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen.. Gemäß § 4f Absatz 3 Satz 1 BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer "die zur Erfüllung seiner Aufgaben...

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt (Hessen)

Beginn

auf AnfrageAnmeldung möglich
Frankfurt (Hessen)

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Frankfurt (Hessen)

Beginn

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Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)

Beginn

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München (Bayern)

Beginn

auf AnfrageAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.

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2020

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Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7

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Dieses Bildungszentrum ist seit 15 Mitglied auf Emagister

Themen

  • Prävention
  • Geschäftsführung
  • Haftungsrisiken
  • Datenschutz
  • Firewall
  • Internet Security
  • IT Security
  • Penetration Testing
  • Sicherheitskonzept
  • Verschlüsselung
  • Werbung
  • Führungskräfte
  • IT

Inhalte

KURSZIEL
ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs: Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen. _x000D_

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Gemäß § 4f Absatz 3 Satz 1 BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer "die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde" besitzt. Der interne Datenschutzbeauftragte hat deswegen nach § 4f Absatz 3 Satz 7 BDSG einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen "zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde". Dies gilt ausdrücklich sowohl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Freistellung von der Arbeit als auch für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber._x000D_

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Das Experten-Zertifikat, das die Teilnehmer nach bestandener Prüfung erhalten, ermöglicht es erfahrenen Beratern und Mitarbeitern im Umfeld der IT-Sicherheit, ihre Kompetenz eindeutig zu belegen.

ZIELGRUPPE
Geschäftsführung sowie Führungskräfte, die einen fundierten Überblick über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen haben müssen. (Angehende) Datenschutzbeauftragte, Personalleiter, IT-Leiter, IT-Mitarbeiter, Vertriebs- und Marketingleitung, Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz beschäftigen. _x000D_

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Gemäß § 4f Absatz 3 Satz 1 BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer "die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde" besitzt. Der interne Datenschutzbeauftragte hat deswegen nach § 4f Absatz 3 Satz 7 BDSG einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen "zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde". Dies gilt ausdrücklich sowohl hinsichtlich der hierfür erforderlichen Freistellung von der Arbeit als auch für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber._x000D_

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Das Experten-Zertifikat, das die Teilnehmer nach bestandener Prüfung erhalten, ermöglicht es erfahrenen Beratern und Mitarbeitern im Umfeld der IT-Sicherheit, ihre Kompetenz eindeutig zu belegen.

KURSINHALT
Zertifizierungskurs: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis, BDSG Novellen & Arbeitnehmer-Datenschutz_x000D_

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert die Regel, mit denen in Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgegangen werden muss. Dazu gehört auch die Bestellung eines bzw. einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als neun Personen regelmäßig mit Hilfe von IT mit personenbezogenen Daten arbeiten. _x000D_

Die Praxis zeigt immer wieder, dass die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes nicht oder nur unzureichend eingehalten werden. Ein solch "ignoranter" Umgang mit dem BDSG kann hohe Haftungs- und Schadensansprüche auslösen. _x000D_

Unser Seminar zeigt Ihnen die wesentlichen, datenschutzrechtlichen Anforderungen aus dem BDSG und hilft Ihnen einfache Rechtsfragen selbst zu lösen._x000D_

Inhalte
Die Historie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
  • Historie des Datenschutzes
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Das Bundesdatenschutzgesetz
Grundlagen des Datenschutzrechts
  • Personenbezogene Daten
  • Schutzumfang
  • Säulen des BDSG
  • Systematik von Verbot und Erlaubnis
  • Kontrollinstanzen des Datenschutzes
  • Rechtliche Risiken
  • Kontrollbefugnisse der DS-Aufsicht
  • Der Betroffene und seine Rechte
  • Praxisbedeutung
Die BDSG-Novelle I-III
  • Stärkung der Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten
  • Erhöhung der Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung
  • Stärkung des Grundsatzes der Datensparsamkeit und
  • atenvermeidung
  • Informationspflichten bei Datenschutzverstößen
  • Stärkung der Datenschutzaufsicht
  • Anforderungen an Einwilligungen im Bereich Werbung und Adresshandel
  • Beschränkung des Listenprivilegs
  • Verschärfung der Vorschriften für das Scoring und für Auskunfteien
  • Gesetzgeberische Stärkung der Verschlüsselung
  • Verschärfung der Sanktionen
Arbeitnehmerdatenschutz
  • Datenerhebung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis
  • Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten vor dem Beschäftigungsverhältnis
  • Einwilligung vor dem Beschäftigungsverhältnis
  • Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis
  • Datenverarbeitung und Nutzung im Beschäftigungsverhältnis
  • Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis
  • Informationspflichten im Beschäftigungsverhältnis
Die Auftragsdatenverarbeitung
  • Konstellationen der Auftragsdatenverarbeitung
  • Pflichtangaben in Verträgen
  • Prüf- und Dokumentationspflichten
Die Datenverarbeitung als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke
(insbesondere für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung)
  • Erlaubnis nach § 28 BDSG
  • Zulässigkeitsprüfung
  • Werbung nach alter Rechtslage (ggf. noch Wirksam für alte Daten)
  • Das Listenprivileg nach alter Rechtslage
  • Werbung nach neuer Rechtslage
  • Ausnahmen vom Opt-In
  • Datenübermittlung zu Zwecken der Werbung an Dritte
  • Werbung für fremde Zwecke
  • Werbung - Übergangsfristen
Data-Mining und Marketing
  • Einschlägige Regelungen
  • Datenschutzpyramide
  • Erhebung von Kundendaten
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • Data Mining und Customer Profiling
  • Datenschutzrechtliche Beurteilung
  • Abgrenzung der Anwendungsbereiche
  • Qualifizierung der Daten
  • Telemediengesetz (TMG)
Online Datenschutz
  • Regelungen des Telemediengesetz
  • Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz
  • Datenerhebung im Internet
  • Sonderproblem Cookies
  • Sonderproblem IP/Data Tracking (Nutzerprofile und Analyseverfahren)
  • Informationspflichten
  • Rechte des Betroffenen
  • Widerspruch gegen Data Mining
Der/Die Datenschutzbeauftragte
  • Bestellung
  • Anforderungen an die/den Datenschutzbeauftragte/n
  • Rechtliche Stellung des/der Datenschutzbeauftragten
  • Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten
  • Schadensersatzrisiko
Datenschutz Online
  • Klassifikation der Bedrohungen
  • Dienstspezifische Sicherheitsrisiken
  • Lösungsansätze
  • Sicherheitsvorkehrungen
  • Sicherheitskonzepte
Grenzüberschreitender Datenverkehr
  • Richtlinie 95/46/EG
  • Auftragsdatenverarbeitung und grenzüberschreitender Datenverkehr
  • Ausnahmen
  • Schutzniveau
  • Safe-Harbor
  • Safe-Harbor (neueste Entwicklungen)
  • Verantwortlichkeiten
Datenschutzkonzepte aus der Praxis
  • Die homogene Datenschutzzelle
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Examen
Zertifikat der CBT Training & Consulting GmbH nach bestandener Prüfung. Das "Zertifikat" wird vom Rechtsanwalt/Dozent unterzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühr von 50,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. im Seminarpreis nicht enthalten ist. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie an der Prüfung teilnehmen möchten.


VORRAUSSETZUNG
Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.

ITSEC: Datenschutzrecht mit Konzepten aus der Praxis - Zertifizierungskurs

Preis auf Anfrage