Hard- und Software richtig buchen und bilanzieren

Seminar

In Berlin

245 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. Unternehmer, Leiter und Mitarbeiter aus der Anlagenbuchhaltung und IT

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Berlin
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Breite Straße 29, 10178

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auf Anfrage

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  • Software

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Die Bilanzierung und Bewertung von Hardware wirft immer wieder neue Probleme auf. In diesem Seminar lernen Sie die passenden Lösungen kennen. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht (geringfügige Wirtschaftsgüter) seit dem/02/01./02/ oder dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit, sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht. Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware, oder ist sie ein selbstständiges Wirtschaftsgut? Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18/11/2/05/uuml;ber die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen IAS/IFRS. Auch dieÄnderungen durch das BilMoG (Bilanzrechtsmodernierungsgesetz), in Bezug auf das Aktivierungswahlrecht selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände, werden ausführlich besprochen.

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