Haushaltsrecht und Zuwendungsrecht kompakt - systematische Einführung und Praxisfälle - Teil 1
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
2 Tage
Die Definition des Zuwendungsbegriffs ergibt sich aus § 23 BHO (LHOen) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder. Zuwendungen sind danach öffentlich-rechtliche Geldleistungen des Staates, die ohne Rechtsverpflichtung (Ermessenmsentscheidung) an Stellen außerhalb der unmittelbaren staatlichen Verwaltung mit dem Ziel der Erfüllung bestimmter zukunftsbezogener Zwecke erbracht werden. Das Zuwendungsrecht ist komplex und wird maßgeblich von den Regelungen des Haushaltsrechts und des allgemeinenVerwaltungsrechts bestimmt. Im Seminar erhalten die Teilnehmer eine systematische Einführung in die Grundlagen des Haushalts- und Verwaltungsrechts bei Zuwendungen. Das Seminar konzentriert sich auf die Bestimmungen des Bundeshaushaltsrechts (u. a. §§ 23, 44, 91 BHO) und auf die einschlägigen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit, ihre Praxisfälle in das Seminar einzubringen. Der Kompaktkurs ist modular aufgebaut. Die beiden Teile sind inhaltlich voneinander abgegrenzt und können bei vorhandenen Vorkenntnissen und Teilnahmekapazitäten auch separat gebucht werden. Der Kompaktkurs ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e.V. und GIBT Colleg e.V.
Teil 2 des Kompaktkurses ist unter mit dem Themencode: FÜB038Z-2 abrufbar.
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Alicja Zackiewicz
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Haushaltsrecht und Zuwendungsrecht kompakt - systematische Einführung und Praxisfälle - Teil 1