Kraftfahrer BKF MODUL 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - modulare Weiterbildung Berufskraftfahrer im Gütervekehr LKW BKrFQG
Seminar
In Künzell

Beschreibung
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Kursart
Seminar berufsbegleitend
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Niveau
Anfänger
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Ort
Künzell
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Unterrichtsstunden
7h
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Dauer
1 Tag
Modul 3 der verpflichtenden Berufskraftfahrerweiterbildung für den gewerblichen Güterverkehr. Mit diesem Modul erfüllen Sie einen Teil der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach BKrFQG.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Flyer Weiterbildung BKrFQG Güterverkehr.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist für Kraftfahrer die gewerblich Personen oder Güter (über 3,5 t. zGM, incl. Anhänger) befördern und entweder eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE besitzen, ab dem 10.9. 2013/2014 Pflicht (gemäß BKrFQG). Die Weiterbildung umfasst fünf Module, die jeweils über eine Dauer von 7 Stunden unterrichtet werden und beinhaltet bei Abschluss die Teilnahmebescheinigung, sowie Bestätigung, um diese in den Führerschein eintragen zu lassen. Wie viele Module muss man besuchen? • Insgesamt 5 Module á 7 Stunden
Meinungen
Themen
- BKF Weiterbildung
- Modul 3
- Führerschein
- Gütervekehr
- Berufskraftfahrer
Dozenten

verschiedene, qualifizierte Dozenten
Bewachungsgewerbe
Inhalte
Modul 3.0 : Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit
Kenntnisbereich: 1.2 / 3.1 / 3.5
• Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
• Richtiges Einschätzen und Verhalten bei Unfällen und Notfällen
• Funktionsweise, Vorteile und Grenzen moderner Sicherheitssysteme
Wie bildet man sich weiter?
• Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiter-
bildung nachweisen
• Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Inten-
sivkurs in einer Woche, oder man verteilt die
35 h auf einen Monat, ein Jahr, oder vielleicht
auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr)
• Es erfolgt keine Prüfung
Wie viele Module muss man besuchen?
• Insgesamt 5 Module á 7 Stunden
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
• Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der
entsprechenden Führerscheinklasse
z.B.: „95.10.09.2014“.
• „95“ steht für eine gültige Qualifikation oder
Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
• „10.09.2014“ steht für das Datum, wann die
nächste Weiterbildung nachgewiesen werden
muss
Zusätzliche Informationen
Kraftfahrer BKF MODUL 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - modulare Weiterbildung Berufskraftfahrer im Gütervekehr LKW BKrFQG