Seminar
In Stuttgart, Berlin, Frankfurt Am Main und an 3 weiteren Standorten

Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Sie können gewöhnliche Konflikte und handfestes Mobbing unterscheiden und klar im arbeitsrechtlichlichen Sinne einzuordnen und im Lichte des AGG zu sehen als eine schwerwiegende Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz zu sehen. Sie kennen typische Ursache, Verläufe und Folgen von Mobbing und können betroffene Kollegen angemessen helfen. Sie wissen um Ihre Rechte und Pflichten bei Mobbing und können sowohl Betroffene als auch Arbeitgeber konstruktiv unterstützen.
Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilung, Personalverantwortliche sowie Betriebs- und Personalräte
Wichtige Informationen
Dokumente
- Mobbing.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalreferenten und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen als auch an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG /§ 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Meinungen
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Michael Grote
Themen
- Mobbing
- Arbeitsrecht
- Personalführung
Dozenten

Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

RA Christian Michels
Rechtsanwalt in Mainz
Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhält-nisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendi-gung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

RA Jean Martin Jünger
Rechtsanwalt in Mannheim
Herr Jean Martin Jünger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mannheim. Er berät in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.

RA Johannes Hackl
Rechtsanwalt in Berlin
Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.

RAin Katharina Pfenninger
Fachanwaltin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.
Inhalte
Mobbing am Arbeitsplatz und seine betrieblichen Folgen
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Was ist Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne und nach dem neuen AGG?
- Definition und Abgrenzung; aktuelle Rechtsprechung zur Begriffsklärung
- Typische Verhaltensmuster; Mobbing als besondere Form der Diskriminierung
- Frühe Signale von Mobbing-Handlungen durch Vorgesetzte, Führungskräfte und Personal- bzw. Betriebsräten und Kollegen erkennen
Ursachen von Mobbing im Betrieb
- Psychischer Stress und Angst (etwa durch wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Einführung neuer Technologien oder betriebliche Umorganisation)
- Unklare betriebliche Organisationsstrukturen, undurchsichtige Verantwortlichkeiten
- Führungsstile und Kommunikationsdefizite
- Rivalitäten in Gruppen und Abteilungen
Betriebliche Auswirkungen von Mobbing
- Erhöhung der Fehlzeiten und Fluktuation
- Verschlechterung des Betriebsklimas
- Geringere Produktivität und Leistungsbereitschaft
Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz für das einzelne Mobbing-Opfer
- Soziale Isolation; Ausschluss aus dem Arbeitsleben
- Psychosomatische Reaktionen (Auswirkungen auf die Gesundheit)
- „innere Kündigung“
Präventionsmaßnahmen zur Minimierung des Mobbing-Risikos
- Sensibilisierung und Besuch von Konfliktmanagement-Seminaren
- Belegschaftsbefragung zum Betriebsklima
- Beauftragte als Ansprechpartner bei Konflikten und Mobbing benennen
- Förderung von Kommunikation und Kooperation unter den Beschäftigten
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Überwachungsaufgaben des Betriebsrats nach BetrVG, ArbSchG und AGG
- Beratungs- und Konfliktgespräche
- Klare Vereinbarungen treffen
- Hilfestellung und Schutz des Mobbing-Opfers
Arbeitsrechtliche Sanktionen
- Ermahnung; Eingreifen in den Mobbing-Konflikt durch Vorgesetzte und Betriebsräte
- Versetzung
- Abmahnung
- Verhaltensbedingte fristgemäße oder fristlose Kündigung
- Schadensersatzansprüche; strafrechtliche Konsequenzen
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Mobbing-Prävention
- Verhaltenskodex; Unternehmensleitbild
- Maßnahmen gegen Mobbing
- Hilfe für Mobbingbetroffene
Urteile der Arbeitsgerichte zu dem Thema „Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing