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Praxis-Workshop zur Arbeitnehmererfindervergütung 1

Kurs

In Köln ()

990 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Workshop

  • Dauer

    2 Tage

Der das gesamte Arbeitnehmererfindungsrecht prägende allgemeine Vergütungsgrundsatz gibt vor, dass der Arbeitnehmererfinder grundsätzlich an allen wirtschaftlichen Vorteilen zu beteiligen ist, die seinem Arbeitgeber aus der Diensterfindung zufließen. Der Vergütungsanspruch des Erfinders stellt damit den wirtschaftlichen Ausgleich für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung dar. Zugleich wirken überzeugende Vergütungsregelungen motivationsfördernd und stärken die Innovationskraft des Unternehmens. Gerichtet an: Patentsachbearbeiter, Bürofachkräfte

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Inhalte

Dieses Seminar verschafft Ihnen einen Überblick über den Bereich der Arbeitnehmererfindervergütung und eröffnet Ihnen anhand ausgewählter Beispiele den Zugang zur Lösung praxisrelevanter Fragen des Vergütungsrechts.

Grundsystematik des ArbEG und der amtlichen Vergütungsrichtlinien

Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung der Erfindervergütung

  • Allgemeiner Vergütungsgrundsatz
  • Vergütungsformel
  • Berechnungsmethoden
  • Vergütungsvereinbarungen und Festsetzungen

Die Lizenzanalogie

  • Bestimmung der wirtschaftlichen und technischen Bezugsgröße
  • Ermittlung angemessener Lizenzsätze
  • Abstaffelung
  • Berücksichtigung der Miterfinderanteile
  • Bestimmung des Anteilsfaktors

Weitere Berechnungsmethoden

  • Erfassbarer betrieblicher Nutzen
  • Schätzung

Einzelfragen der Vergütungsermittlung

  • Vergütung nicht genutzter Erfindungen
  • Veräußerung der Erfindung
  • Besonderheiten der Nutzung im Konzern
  • Kreuzlizenzverträge
  • Vergütung von Auslandsschutzrechten

Pauschalvergütungssysteme

Das Verfahren vor der Schiedsstelle

Praxis-Workshop zur Arbeitnehmererfindervergütung 1

990 € zzgl. MwSt.