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Praxis-Workshop zur Arbeitnehmererfindervergütung 1
Kurs
In Köln ()
Beschreibung
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Kursart
Workshop
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Dauer
2 Tage
Der das gesamte Arbeitnehmererfindungsrecht prägende allgemeine Vergütungsgrundsatz gibt vor, dass der Arbeitnehmererfinder grundsätzlich an allen wirtschaftlichen Vorteilen zu beteiligen ist, die seinem Arbeitgeber aus der Diensterfindung zufließen. Der Vergütungsanspruch des Erfinders stellt damit den wirtschaftlichen Ausgleich für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung dar. Zugleich wirken überzeugende Vergütungsregelungen motivationsfördernd und stärken die Innovationskraft des Unternehmens. Gerichtet an: Patentsachbearbeiter, Bürofachkräfte
Meinungen
Inhalte
Dieses Seminar verschafft Ihnen einen Überblick über den Bereich der Arbeitnehmererfindervergütung und eröffnet Ihnen anhand ausgewählter Beispiele den Zugang zur Lösung praxisrelevanter Fragen des Vergütungsrechts.
Grundsystematik des ArbEG und der amtlichen Vergütungsrichtlinien
Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung der Erfindervergütung
- Allgemeiner Vergütungsgrundsatz
- Vergütungsformel
- Berechnungsmethoden
- Vergütungsvereinbarungen und Festsetzungen
Die Lizenzanalogie
- Bestimmung der wirtschaftlichen und technischen Bezugsgröße
- Ermittlung angemessener Lizenzsätze
- Abstaffelung
- Berücksichtigung der Miterfinderanteile
- Bestimmung des Anteilsfaktors
Weitere Berechnungsmethoden
- Erfassbarer betrieblicher Nutzen
- Schätzung
Einzelfragen der Vergütungsermittlung
- Vergütung nicht genutzter Erfindungen
- Veräußerung der Erfindung
- Besonderheiten der Nutzung im Konzern
- Kreuzlizenzverträge
- Vergütung von Auslandsschutzrechten
Pauschalvergütungssysteme
Das Verfahren vor der Schiedsstelle
Praxis-Workshop zur Arbeitnehmererfindervergütung 1