Re-Zertifizierung für Sachkundige für Durchführung der Dichtheitsprüfung (ehemals § 61a LWG-NW)

Kurs

In Krefeld

480 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Krefeld

  • Dauer

    2 Tage

Personen, die Dichtheitsprüfungen durchführen, müssen über die Sachkunde nach §61a LWG verfügen, die man durch die Teilnahme an einem Lehrgang und durch Bestehen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung erlangt. Diese Sachkunde muss der Sachkundige mindestens alle 3 Jahre durch die Teilnahme einer geeigneten, mindestens 2-tägigen Weiterbildungsveranstaltung aufrechterhalten.In dieser Weiterbildung, die zur Re-Zertifizierung der Sachkundigen führt, wird die Zustandsbewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen unter Berücksichtigung des Vollzugs-Erlasses vom 17.06.2011 sowohl in Theorie als auch in Praxis vemittelt. Insbesondere werden dabei die Anwendung der Muster-Dichtheitsbescheinigung und des Bildreferenzkataloges erörtert sowie in praktischen übungen vertieft.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Krefeld (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Bökendonk 15-17, 47809

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Kurszielgruppe: Personen, die den Sachkundenachweis nach § 61a LWG besitzen

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Kursinhalt

Personen, die Dichtheitsprüfungen durchführen, müssen über die Sachkunde nach §61a LWG verfügen, die man durch die Teilnahme an einem Lehrgang und durch Bestehen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung erlangt. Diese Sachkunde muss der Sachkundige mindestens alle 3 Jahre durch die Teilnahme einer geeigneten, mindestens 2-tägigen Weiterbildungsveranstaltung aufrechterhalten.


In dieser Weiterbildung, die zur Re-Zertifizierung der Sachkundigen führt, wird die Zustandsbewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen unter Berücksichtigung des Vollzugs-Erlasses vom 17.06.2011 sowohl in Theorie als auch in Praxis vemittelt. Insbesondere werden dabei die Anwendung der Muster-Dichtheitsbescheinigung und des Bildreferenzkataloges erörtert sowie in praktischen übungen vertieft. So führt der neue NRW-Erlass zu § 61a LWG z. B. den neuen Begriff 'Bagatellschaden' ein, dies wird ausführlich besprochen:

  • Was hat es damit auf sich?
  • Was folgt daraus für die Sachkundigen Dichtheitsprüfer?
  • Wie gehen Kommunen damit bürgerfreundlich um?

Kurszielgruppe:
Personen, die den Sachkundenachweis nach § 61a LWG besitzen

Kursschwerpunkte
  • Aktuelle Neuigkeiten und zukünftige Entwicklungen
  • Allgemeine und gesetzliche Grundlagen
  • Normen und Regelwerke
    u. a. DIN 1986-30, DWA M 143-6, DIN EN 1610, DWA A139, DEA M 142
  • TV-Kanalinspektion und Druckprüfung
  • Zustandsbewertung / Anwendung des Bildreferenzkataloges
  • Sanierung und Sanierungsverfahren


Ihr Nutzen:
Durch die Lehrgangsteilnahme kommen Sie der gesetzlichen Forderung nach, die Sachkunde jeweils nach spätestens drei Jahren durch eine mindestens zweitägige Schulung aufrecht zu erhalten (Re-Zertifizierung).

Re-Zertifizierung für Sachkundige für Durchführung der Dichtheitsprüfung (ehemals § 61a LWG-NW)

480 € zzgl. MwSt.