RVG-Basiswissen
Seminar
In Erfurf, Düsseldorf, Berlin und 1 weiterer Standort

Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
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Dauer
1 Tag
Das Seminar behandelt die Basics des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und richtet sich insbesondere an Rechtsanwaltsfachangestellte, Wiedereinsteiger, Querein-steiger, Auszubildende und alle sonstigen Interessierten. Anhand zahlreicher Bei-spiel- und Übungsaufgaben lernen Sie, nach dem RVG abzurechnen. Praxisnah und anschaulich wird das RVG dargestellt.
Gerichtet an: Anfänger, Quereinsteiger, Wiedereinsteiger, Auszubildende ab dem 2. Lehrjahr, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwälte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
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Hinweise zu diesem Kurs
keine Grundvoraussetzungen erforderlich
Meinungen
Dozenten

Edith Natterer
gepr. Rechtsfachwirtin
Ich bin seit 1985 als Rechtsanwaltsgehilfin tätig. Im Jahre 2005 habe ich erfolgreich die Weiterbildung zur geprüften Rechtsfachwirtin absolviert. Als „Allrounder“ in einer lebhaften Allgemeinkanzlei habe ich eine Vielzahl von Aufgaben (vom Azubi bis zur Zwangsvollstreckung) selbständig, sicher- und zeitgerecht zu erledigen. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei Buchhaltung, Gebührenrecht und Zwangsvollstreckung. Daneben habe ich stets ein offenes Ohr für Fragen und Anliegen meiner Kollegen.
Inhalte
Das Seminar behandelt die Basics des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und richtet sich insbesondere an Rechtsanwaltsfachangestellte, Wiedereinsteiger, Quereinsteiger, Auszubildende und alle sonstigen Interessierten. Anhand zahlreicher Beispiel- und Übungsaufgaben lernen Sie, nach dem RVG abzurechnen. Praxisnah und anschaulich werden in diesem Seminar u. a. folgende Themen vermittelt:
§ Der Aufbau und die Systematik des RVG
Vorbemerkungen, Anmerkungen
§ die Gebührenrechnung
Anforderungen an den Inhalt der anwaltlichen Rechnung
§ die Abrechnung der Beratung nach § 34 RVG
§ die außergerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG
Kriterien für ihre Höhe,
§ Wann ist eine Tätigkeit umfangreich oder schwierig?
§ Grundlagenwissen zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, der neue § 15 a RVG
§ die Abrechnung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 und 3200 VV RVG
die Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Rechtsstreits
§ die Terminsgebühr für Erledigungsbesprechungen
die Terminsgebühr bei Anerkenntnis und Versäumnisurteil
§ Einigungsgebühr nach Nr. 1000 und 1003 VV RVG
§ Erhöhung bei mehreren Auftraggebern
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