Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten/Veranstaltungsleiter (ZUP - Zertifizierte unterwiesene Person)
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
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Dauer
2 Monate
Dreitägiges Seminar - 24 Unterrichtseinheiten gemäß DGUV-I 215-322 zum Erwerb der Sachkunde gemäß den Anforderungen an Veranstaltungsleiter nach § 38 (2) und an Aufsichtpersonen nach § 40 (5) der Muster-Versammlungsstättenverordnung mit aktueller Ergänzung Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Veranstaltungen in Epidemie-/Pandemie-Zeiten
Meinungen
Inhalte
Mit aktueller Ergänzung Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Veranstaltungen in Epidemie-/Pandemie-Zeiten
Das Seminar beinhaltet die Lehreinheiten „Brandschutz in Versammlungsstätten“ und „Arbeitsschutz und Fremdfirmenkoordination bei Veranstaltungen“.
Für Betreiber von Versammlungsstätten und Organisatoren in Konzerthäusern, Theatern, Ausstellungsräumen, Messen, Stadthallen, Bürgerhäusern, Schulaulen- und foyers, Mehrzweckhallen etc. hat die Sicherheit der Besucher oberste Priorität.
Durch die Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer steigen die technischen und administrativ-organisatorischen Anforderungen an das Personal.
Zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss das sachkundige Personal fähig sein, die sichere Durchführung von Veranstaltungen u. a. durch ein frühzeitiges Erkennen von Sicherheitsmängeln und die Einleitung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten.
Versammlungsstätten erforden hinsichtlich des Brandschutzes spezielle Schutzmaßnahmen. Die Muster-Versammlungsstätten-Verordnung regelt die brandschutztechnischen Maßnahmen, um mögliche Gefahrenpotenziale richtig einschätzen und beurteilen zu können und mit den richtigen organisatorischen Maßnahmen zu reagieren.
Der Einsatz externer Fremdfirmen bei Veranstaltungen kann in kaum einem Unternehmen vermieden werden. Diese Einsätze sind immer mit einem erhöhten Sicherheits- und Unfallrisiko verbunden. Koordination, Kontrolle und Aufsicht der Fremdfirmen durch den Auftraggeber und die sachkundige Aufsichtsperson helfen, die Risiken zu senken.
Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten/Veranstaltungsleiter (ZUP - Zertifizierte unterwiesene Person)