Sicherer Umgang mit Chlorungsanlagen

Seminar

In Rostock

Sparen Sie 6%
300 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Rostock

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    nach Wahl

Die Praxis hat gezeigt, dass es immer wieder zu Unfällen
gekommen ist, die aus unzureichendem Kenntnisstand
beim Umgang mit den Gefahrstoffen, durch fehlerhafte
Betriebsanweisungen bzw. unvollständige
Kennzeichnung resultierten. Diese können zu massiven
Gesundheitsschäden führen. Eine Weiterbildung des
Personals ist daher unbedingt erforderlich.

Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Ende
2012 novellierte DIN 19643:2012:11 „Aufbereitung von
Schwimm- und Badebeckenwasser“.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Qualifikation-Umgang-mit-Chlorungsanlagen.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
Karte ansehen
Kopernikusstr. 17a, 18057

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Die Praxis hat gezeigt, dass es immer wieder zu Unfällen
gekommen ist, die aus unzureichendem Kenntnisstand
beim Umgang mit den Gefahrstoffen, durch fehlerhafte
Betriebsanweisungen bzw. unvollständige
Kennzeichnung resultierten. Diese können zu massiven
Gesundheitsschäden führen. Eine Weiterbildung des
Personals ist daher unbedingt erforderlich.

Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Ende
2012 novellierte DIN 19643:2012:11 „Aufbereitung von
Schwimm- und Badebeckenwasser“.

Sowohl neue Erkenntnisse im Bereich der Schwimm- und
Badebeckenwasserhygiene als auch die technische
Entwicklung der entsprechenden Aufbereitungsverfahren
haben eine Überarbeitung der Normenreihe DIN 19643 erforderlich gemacht.

Rechtliche und technische Grundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG), Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
Technische Regeln z.B. BGR 108, BGI 8688, DIN
19643:2012-12

Die chemischen Grundlagen der Desinfektion von
Wasser -Desinfektion durch Oxidation, Chlorung und
Ozonisierung, bei der Chlorung von Wasser
vorkommende gefährliche Arbeitsstoffe u.a. Entstehung,
chemisches Verhalten, Wirkung, Verhinderung,
Gefahrenhinweise

Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde bei der Überprüfung von Chlorungsanlagen

Aufbau, Funktionsweise und technische Ausführung von
Chlorungsanlagen Mess-, Regel- und Dosieranlagen als Teilprozess der Wasseraufbereitung, Vermeidung von Unfällen und Dosierfehlern durch Einbindung von Mess-, Regel- und
Dosieranlagen in die zentrale Steuereinheit des
Schwimmbades, Lagerung von Chlorbleichlauge in
Technikräumen, Dosierung aus dem Vorratsgebinde und
Betankung der Chemikalien zur Vermeidung von Mischund
Wegeunfällen Erfahrungen zu einem plötzlich aufgetretenen
Chlorgasunfall in einem öffentlichen Bad

Personen mit Verantwortung im Bereich der
Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
sowie der Beaufsichtigung bzw. Betreuung von
Chlorungsanlagen, Ämter für Arbeitsschutz und
technische Sicherheit, Gesundheitsbehörden

keine Voraussetzungen

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Themen

  • Chlorung
  • Chlorungsanlagen
  • Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Schwimmbadhygierne
  • Chlorungsverfahren
  • Desinfektion
  • Desinfektionsschutzgesetz
  • Chlor
  • Desinfektionsmittel
  • Gesundheit
  • Badegäste

Dozenten

Dipl.-Ing. Stefan Steinlein

Dipl.-Ing. Stefan Steinlein

Sachverständige Schwimbäder

Dipl.-Ing. Uwe Richter

Dipl.-Ing. Uwe Richter

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

Prof. Dr. Jupp Kreutzmann

Prof. Dr. Jupp Kreutzmann

Ökochemie

Inhalte

Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegen dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 37 IfSG muss das Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Der sichere Umgang mit Chlorungsanlagen ist in der technischen Regel BGR 108 „Betrieb von Bädern“ beschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D5 „Chlorung von Wasser“ ist ab Januar 2013 außer Kraft. Mit der Bedienung und Wartung von Chlorungsanlagen sowie mit dem Umgang mit Chemikalien dürfen nur Personen beauftragt werden, die darin unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten sowie die vom Hersteller vorgegebenen Schutzmaßahmen zu beachten. Die Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser erfolgt u.a mit Chlor und Chlorverbindungen. Die Anwendungskonzentrationen dürfen keine Gesundheitsgefährdung für den Badbesucher und für das Personal darstellen.

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