Sicherheitsdatenblatt - Erwerb der Sachkunde (Zweitägiger Sachkundelehrgang EG-Sicherheitsdatenblätter gemäß REACh-Verordnung, Anhang II...
Seminar
Online
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Methodik
Online
ErfolgsfaktorenSeminare und PrüfungenNeben Seminaren bietet WIS als einzige Website einen allumfassenden Überblick über die IHK-Weiterbildungsprüfungen. Qualität der KursinformationDie zu den Seminaren existenten Informationen entsprechen vollständig derPAS 1045 und stellen somit die Verfügbarkeit aller wesentlichen Informationen sicher. Der zweitägige Praxis-Workshop bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, die Fach- / Sachkunde für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern zu erlangen.
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Zweitägiger Sachkundelehrgang zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit großem Übungsteil zur praktischen Umsetzung. Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte.
Hintergrund:
Die REACh-Verordnung fordert von allen, die mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu tun haben (Herstellern, Distributoren und Importeuren) bei der Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die durch „sachkundige Personen“ erstellt wurden.
Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1/07/2/06/
"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischkurse erhalten haben."
Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde* auf Verlangen der zuständige Behörde nachweisen. Die Sachkunde ist durch die Teilnahme an geeigneten Auffrischungskursen auf aktuellem Stand zu halten.
Die Erstellung bzw. Aktualisierung / Anpassung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACh-Verordnung geregelt. Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 „Sicherheitsdatenblatt“ (BekGS 220) konkretisiert die Vorgaben und Anforderungen an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern, ergänzt sie um nationale Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen.
Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Zwingend notwendig wird eine Aktualisierung, wenn sich die Rechtslage ändert, neue Einstufungskriterien festgelegt werden und / oder Arbeitsplatzgrenzwerte einer Komponente angepasst werden. Der Inverkehrbringer eines Produktes ist jederzeit dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.
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