Umsatzsteuer § 13b – Reverse-Charge in der Praxis
Kurs
In Berlin, München und Hannover
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
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Dauer
1 Tag
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Beginn
Oktober
weitere Termine
Der §13b UStG führt zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft, für Auslands- und Inlandsgeschäfte mit bestimmten Waren bzw. Dienstleistungen. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen. Der Veräußerer stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung. Der Käufer ist sodann für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.
Damit verhindert das Reverse-Charge-Verfahren Steuerbetrug insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Die nicht vollständige Harmonisierung von EU-Recht (MwStSystRL) und nationalem Recht (UStG) schafft in der Praxis jedoch viele Probleme und Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Umsetzung – sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger.
Neben grenzüberschreitenden Geschäften unterliegen aber auch u. a. inländische Bauleistungen, Lieferungen von bestimmten Abfallstoffen, Mobilfunkgeräten, Tabletcomputer und Metallen dem Reverse-Charge-Verfahren Das Thema Reverse-Charge hält Sie als Unternehmer damit ständig auf Trab.
Dieses Seminar macht Sie damit vertraut, welche Vorgänge dem Reverse-Charge-Verfahren zu unterwerfen sind. Sie erhalten praxisnahe Lösungsmöglichkeiten, die Sie anhand der im Mittelpunkt des Seminars stehenden Fallbeispiele des § 13b UStG verstehen und anwenden können.
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
Mitarbeiter aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen sowie Vertrieb, die Ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
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Themen
- Umsatzsteuer
- Recht
Inhalte
- Einstieg in die Systematik der Umsatzsteuer bzw. wichtige Rechtsgrundlagen
- Das Reverse-Charge-Verfahren in Deutschland und in der EU
- Überblick
- Rechnungsstellung bei Reverse Charge
- Vorsteuer bei Reverse Charge
- Umsetzungsdetails mit Praxisfällen, u. a.
- im Inland steuerpflichtige Dienstleistungen im Ausland ansässiger Unternehmer
- im Inland steuerpflichtige Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer
- Bauleistungen an im Inland ansässige Bauunternehmer
- Lieferungen bestimmter Abfälle
- Gebäudereinigungen an im Inland ansässige Gebäudereiniger
- Lieferungen bestimmter Metalle
Umsatzsteuer § 13b – Reverse-Charge in der Praxis