Aktualisierung des Fachwissens für betriebliche Datenschutzbeauftragte
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. Das Seminar wendet sich an alle Datenschutzbeauftragten und Mitarbeiter von Unternehmen, die bereits weitgehende Kenntnisse zum Datenschutz erworben haben und diese nun auf einen aktuellen Stand bringen wollen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum/02/September 2/09/weitgehend überarbeitet.
Damit ergeben sich neue Anforderungen an die Unternehmen und auch an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen (§ 4 f (3) BDSG). Damit soll er in datenschutzrechtlichen Fragen die Geschäftsführung/den Vorstand bei unternehmerischen Entscheidungen unterstützen.
Neben der gravierenden Verschärfung der Bußgeldforderungen wurde die Selbstanzeigepflicht der Unternehmen bei Datenschutzvorfällen eingeführt. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat das Unternehmen insbesondere bei den neuen Aufgaben zur Vertragskontrolle, -prüfung und -dokumentation und bei der Sicherstellung der weitgehenden Auskunftsrechte von Betroffenen zu unterstützen.
Gliederung und Inhalte
* Aktuelle Gesetzlichkeiten und Regeln im Datenschutz
o BDSG-Novellierung (Novelle I-III)
o Stand des BDSAuditG
o Stand Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
o Änderung Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG)
o Vorratsdatenspeicherung, UWG (Telefonwerbung), Rechtsdienstleistungsgesetz
* Spezielle Aufgaben des DSB und deren Umsetzung
o Prüfung der rechtskonformen Erhebung und Verarbeitung von Daten
o Verträge zur Auftragsdatenverarbei-tung gestalten, prüfen und dokumentieren
o Videoüberwachung im Unternehmen
o Regelungen zum AN-Datenschutz
o Führen von öffentlichen Verfahrensverzeichnissen und internen Verarbeitungsübersichten
o Weiterbildung von Mitarbeitern
o Auskünfte an Behörden, private Stellen und Betroffene
o Mitwirkung bei der Einführung von DV-Verfahren? - Vorabkontrolle
* Telegesetze und GDPdU
o Geschäftliche und private Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet
o Zulässigkeit der Kontrolle von E-Mail und Internet
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