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Europaweite und nationale Ausschreibung von Planerleistungen nach GWB und VgV 2016
Seminar
In München ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Mittelstufe
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Unterrichtsstunden
7h
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Dauer
1 Tag
Durch die größte Reform des Vergaberechts seit 15 Jahren wurde die VOF, die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, in die Vergabeverordnung (VgV) integriert.
Hinweise zu diesem Kurs
Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Beratende Ingenieure, die sich um Aufträge bewerben, Projektmanager, Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber, Rechtsanwälte
Keinerlei Zulassungsvoraussetzungen sind für diesen Kurs nötig. Jeder der sich angesprochen fühlt, ist herzlich willkommen sich anzumelden.
Meinungen
Themen
- EU-Vergaberecht
- Verhandlungsverfahren
- Ausschreibungen
- Vergabeverfahren
- Architektur
- Bauleitung
- Ingenieur/ Ingenieurin
- EU Gesetz
- Recht
- Baurecht
Dozenten
Dr. Franz Dieblich
Rechtsanwalt
Inhalte
Durch die größte Reform des Vergaberechts seit 15 Jahren wurde die VOF, die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, in die Vergabeverordnung (VgV) integriert.
Die allgemeinen Regelungen für das Vergabeverfahren im neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Detailregelungen in der VgV gelten nunmehr auch, modifiziert, für die Ausschreibung von Planerleistungen.
Welche Konsequenzen hat die Neuregelung für die europaweite Ausschreibung? Wie wird das neue Vergabeverfahren wettbewerblicher Dialog gestaltet? Wie erfolgt die Schwellenwertberechnung bei der Beauftragung von verschiedenen Fachplaner für ein und das selbe Objekt? Wie sieht eine Europäische Eigenerklärung aus? Welche Auswirkungen hat es, dass ein „mehr an Eignung“ jetzt zuschlagsrelevant sein kann?
Das Seminar gibt einen Überblick über die Reform und Antworten auf die gestellten Fragen. Auch der, der zukünftig an Ausschreibungen teilnehmen möchte, muss sich über das neue Vergaberecht informieren.
Seminarinhalt
Freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Bauleiter, Beratende Ingenieure, die sich um Aufträge bewerben, Mitarbeiter öffentliche Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Projektmanager sowie alle mit der europaweiten Ausschreibung von Planerleistungen Befassten; ebenso Rechtsanwälte.
SeminarzielDurch die größte Reform des Vergaberechts seit 15 Jahren wurde die VOF, die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, in die Vergabeverordnung (VgV) integriert.
Die allgemeinen Regelungen für das Vergabeverfahren im neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Detailregelungen in der VgV gelten nunmehr auch, modifiziert, für die Ausschreibung von Planerleistungen.
Welche Konsequenzen hat die Neuregelung für die europaweite Ausschreibung? Wie wird das neue Vergabeverfahren wettbewerblicher Dialog gestaltet? Wie erfolgt die Schwellenwertberechnung bei der Beauftragung von verschiedenen Fachplaner für ein und das selbe Objekt? Wie sieht eine Europäische Eigenerklärung aus? Welche Auswirkungen hat es, dass ein „mehr an Eignung“ jetzt zuschlagsrelevant sein kann?
Das Seminar gibt einen Überblick über die Reform und Antworten auf die gestellten Fragen. Auch der, der zukünftig an Ausschreibungen teilnehmen möchte, muss sich über das neue Vergaberecht informieren.
SeminarinhaltI. Das neue EU Vergaberecht 2014
- Bedeutung und Funktion des GWB und der VgV
- das Ziel des Vergabeverfahrens
- die neuen EU Richtlinien
- die Umsetzung in deutsches Recht
II. Ausgewählte Fragen zur Vergabe nach GWB und VgV
- erweiterter Anwendungsbereich und Grundsätze - § 73 VgV
- Schwellenwertberechnung - § 3 Abs. 1 VgV
- Rahmenvereinbarungen § 21 VgV und Mindestsatzunterschreitung
- Verfahrensart: § 17 VgV Verhandlungsverfahren oder § 18 VgV Wettbewerblicher Dialog –
- Verfahren im rechtsfreien Raum?
- Teilnehmereignung -Matrix oder Baugefühl - § 75 VgV
- europäische Eigenerklärung - § 50 VgV
- Unterkriterien für die Eignungsprüfung
- Reduzierung der Teilnehmer - § 51 VgV
- Auftragserteilungskriterien - § 58 VgV
- „mehr an Eignung“
- Qualifikation des Teams entscheidend
- Kosten - § 77 VgV
- Verfahren bei Wettbewerben, §§ 69 – 72, §§ 78 – 80 VgV
III. Vergabe nach UVgOE (Programmaktualisierung bleibt vorbehalten)
- Regelungsbereich und Struktur der neuen UVgOE
- §§ 2 - 5 UVgOE – Grundsätze
- §§ 8 - 13 UVgOE - Wahl der Vergabeart
- § 23 UVgOE – Leistungsbeschreibung bei Planerleistungen
- § 25 UVgOE – Nebenangebote
- § 26 UVgOE – Unteraufträge
- §§ 31 - 35 UVgOE – Bietereignung und Ausschluss
- § 38 UVgOE - Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
- § 43 UVgOE – Zuschlagsentscheidung
- § 45 UVgOE – Auftragsausführung
- § 47 UVgOE - Auftragsänderung
Beispiele aus der Praxis, Rechtsprechung, Anlagen
Europaweite und nationale Ausschreibung von Planerleistungen nach GWB und VgV 2016