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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Seminar
In Mülheim An Der Ruhr ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Unterrichtsstunden
96h
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Dauer
8 Tage
In vielen Betrieben ganz unterschiedlicher Branchen und Gewerke fallen regelmäßig elektrotechnische Aufgaben an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen jedoch ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Gemäß dieser strengen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.
Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingeführt. Damit wird für Fälle von abgesteckten, oft für eine Branche typischen Aufgabenfeldern die Möglichkeit geschaffen, dass diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorgenommen werden dürfen. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen.
Inhalte der Grundausbildung
Gefahren des elektrischen Stroms
Verhalten bei Unfällen
Rechtliche Grundlagen
Elektrische Größen
Netzformen
Leistungsschild
Schutzmaßnahmen
Schutzorgane
Leitungen
Kabel
Normen (DIN VDE)
Elektrotechnische Dokumentation
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Be-triebsmittel nach DIN VDE 0701-0702
Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel nach DIN VDE 0100-600
Wichtige Informationen
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Hinweise zu diesem Kurs
nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3)
Inhalte der betriebsspezifischen Ausbildung
Die betriebsspezifische Ausbildung richtet sich nach den durchzuführenden Tätigkeiten der Mit-arbeiter, daher wird dieser Teil exklusiv auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Lehrgangsdauer
96 Stunden, zusammengesetzt aus 80 Stunden Grundausbildung und 16 Stunden betriebsspezifi-scher Teil.
Abschluss
Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Nach Bestehen erhält jeder Teilnehmer ein perso-nenbezogenes Zertifikat zum Nachweis der Qualifikationen.
Alle Mitarbeiter, die elektrotechnische Arbei-ten durchführen (sollen), aber keine ausge-bildeten Elektrofachkräfte sind, zum Beispiel:
Möbel- und Küchenmonteure, Heizungsmonteure, Mitarbeiter der Produktion, Monteure der Photo-voltaik, Monteure von Satelliten-Empfangseinrichtungen, usw.
EuP Elektrotechnisch unterwiesene Person
Während die Elektrofachkraft mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen muss, also Fachverantwortung trägt, gilt die elektrotechnisch unterwiesene Person als ausreichend qualifiziert, wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und - falls erforderlich - angelernt worden ist.
Da in vielen Betrieben keine Elektrofachkraft ständig verfügbar ist, können elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) einfache Wartungsmaßnahmen oder Prüfungen vornehmen. Diese Arbeiten dürfen jedoch nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen.
Meinungen
Themen
- Elektrotechnik
- Elektrofachkraft
- Arbeitssicherheit
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Arbeitsschutz
- PSA
- DGUV
- EUP
- Elekrofachkraft
- Instandhaltung
Dozenten
N.N. N.N.
Produktrecht
Inhalte
Bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst fallen häufig elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3,) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Zunehmend werden diese Tätigkeiten auch von Nichtelektrikern in den entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt. Damit für diesen Personenkreis der gesetzliche Rahmen gewährleistet ist, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2 der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufgenommen. Auch nach § 5 der Handwerksordnung können Mitarbeiter durch eine entsprechende Zusatzausbildung die Qualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erwerben, womit der Lehrgang auch für diese Zielgruppe geeignet ist.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten