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Gefahrgutbeauftragter Grundschulung und Option Gefahrgut für See und Schiene
Seminar
Online
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar berufsbegleitend
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Niveau
Anfänger
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
27h
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Dauer
3 Tage
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Ge-fahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beför-derung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.
Gefährliche Güter sind insbesondere Explosivstoffe, Gase, entzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe, luft- bzw. wasseraktive, entzündliche, giftige, ansteckungsgefährliche radioaktive, ätzende und umweltgefährdende Stoffe oder Gegenstände. Abfälle mit diesen Eigenschaften können ebenfalls Gefahrgut sein.
Wichtige Informationen
Dokumente
- V1.1_LVQ_Anmeldung_Fortbildung_2020.pdf
- V1_LVQ_Anmeldung_Grundschulung_2020.pdf
- V1_LVQ_Gefahrgutbeauftragter_Grundschulung_2020.pdf
Hinweise zu diesem Kurs
Abschluss und Prüfung
Die gemäß § 6 GbV vorgeschriebene Prüfung wird durch die IHK durchgeführt. Nach bestandener Grundprüfung stellt die IHK dann einen EG-Schulungsnachweis gemäß Paragraph 4 der GbV mit einer Geltungsdauer von 5 Jahren aus.
• Unternehmen, die an der Beförderung gefähr-licher Güter beteiligt sind
• Mitarbeiter, die mit der Auftragsbearbeitung, Verpackung, Logistik und Auftragsempfang zu tun haben
siehe Zielgruppe
Samstagslehrgang, Blocklergang
Meinungen
Themen
- Arbeitssicherheit
- Ladungssicherung
- Transportsicherheit
- Gefahrstoffe
- Logistik bei gefährlichen Produkten
- Gefahrgut
- Gefahrgutbeauftragter Verkehrsträger Straße
- Gefahrgutbeauftragter Verkehrsträger Schiene
- Gefahrgutbeauftragter Verkehrsträger See
- Transportmanagement
Dozenten
N.N. N.N.
Produktrecht
Inhalte
Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besteht aus einem allgemeinen Teil und einem oder mehreren besonderen Teilen (Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeverkehr), in denen die erforderlichen Sonderkenntnisse für die einzelnen Verkehrsträger vermittelt werden. Die Schulungsanforderungen sind durch Paragraph 5 der GbV vorgegeben.
Der Grundlehrgang zum erstmaligen Erwerb des Schulungsnachweises umfasst den
Allgemeinen Teil (10 UE)
Besonderen Teil (20 UE) für einen Verkehrsträger
Der 3-Tageslehrgang umfasst den Allgemeinen Teil und den Besonderen Teil 'Straße' und erfüllt somit die Anforderungen an den Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger 'Straße'.
Weitere Teile sind:
Verkehrsträger Schiene (10 UE)
Verkehrsträger See (10 UE)
Zusätzliche Informationen
Gefahrgutbeauftragter Grundschulung und Option Gefahrgut für See und Schiene