Änderungen des Zoll- und Aussenwirtschaftsrechts In 2013

Seminar

In Hamburg

465 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Hamburg

  • Unterrichtsstunden

    7h

Gerichtet an: Das Seminar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter von Zoll-, Vertriebs-, Import- und Exportabteilungen in Unternehmen, Speditionen und sonstigen Dienst­leistern. Angesprochen sind alle Personen, die aus einer Hand die wissenswerten Neuigkeiten erfahren wollen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg
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Mönckebergstr. 5, 20095

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Das Jahr 2013 bringt umfassende Neuerungen auf dem Gebiet des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts mit sich. Der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) rückt näher. Bis 24. Juni 2013 muss Klarheit über die Ablösung des bereits 2008 beschlossenen Modernisierten Zollkodex (MZK) bestehen; ein Vorschlag für den Zollkodex der Union (UZK) liegt vor und wird derzeit auf EU-Ebene beraten. Änderungen unterworfen sind auch das Präferenzrecht sowie das Zolltarifrecht – die wichtigsten werden überblicksartig dargestellt.

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) kommen im Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika in den Genuss von Erleichterungen. In einem gegenseitigen Abkommen mit der Europäischen Union erkennen die USA seit Mai 2012 den AEO-Status europäischer Unternehmen an. Die Zertifizierung als AEO sowie die Beibehaltung des Status sind an strenge Anforderungen geknüpft, die es zu beachten gilt. Das Seminar informiert daher über den Stand der Zusammenarbeit mit anderen Staaten, das Monitoring und daraus folgende Pflichten für die Wirtschaftsbeteiligten.

Im Rahmen der Exportkontrolle sind umfassende Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vorgesehen; die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer Vereinfachung des geltenden Rechts. Gleichwohl muss die Verschärfung der Embargobestimmungen gegen den Iran und Syrien beachtet werden, da nicht nur Verstöße von US-Unternehmen sanktioniert werden sondern auch EU-Unternehmen dem US-Embargo unterfallen können. Verstöße können strafrechtliche verfolgt werden.

Zusätzlich sind noch die Umstellung auf ATLAS-Release 8.4/AES 2.1, sowie die Änderungen der Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erwähnen, die die Gelangensbestätigung berücksichtigen.

Dieses Seminar bietet seinen Teilnehmern einen systematischen und praktischen Überblick und bereitet sie umfassend auf die Neuerungen des kommenden Jahres vor. Die Teilnehmer erhalten ferner Informationen und Tipps über den Umgang mit den zuständigen Behörden.

Änderungen des Zoll- und Aussenwirtschaftsrechts In 2013

465 € zzgl. MwSt.