Anforderungen an den Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung

Kurs

Fernunterricht

395 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Eintägiger staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang für Störfallbeauftragte gem. § 9 Abs. 1 i. V. mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

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  • Explosionsschutz

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Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallb eauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

In vielen Unternehmen sind brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im Einsatz. Kommt es beim Umgang damit zu Störungen oder Unfällen, kann dies zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Produktionsausfälle und Imageverlust können die Existenz des Unternehmens bedrohen.

In der Eigenverantwortung und damit auch in der Haftung des Unternehmens liegt es, für die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein umfangreiches Schutzkonzept zu erstellen. Zwingend dafür ist das Explosionsschutzdokument. Seit Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 tritt die Gefahrstoffverordnung bei Vorgaben und Regelungen zum Explosionsschutz in den Fokus.

Dieses muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt sein bzw. bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes überarbeitet werden.

In diesem Fachlehrgang lernen Sie:

  • Welche Anforderungen die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung an den betrieblichen Explosionsschutz stellen
  • Wie Gefährdungen zu analysieren sind
  • Wie ein praxisbezogenes Schutzkonzept aussieht

Anforderungen an den Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung

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