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Bauen von Flüchtlingsunterkünften

Seminar

In Hamburg ()

325 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

Der stetige Zustrom von Flüchtlingen bringt für Staat, Gemeinwesen und nicht zuletzt beteiligte Unternehmen erhebliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere das öffentliche Baurecht enthält eine Vielzahl von Vorgaben, welche mit dem Ziel einer möglichst zügigen Zulassung und Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nur schwer in Einklang zu bringen ist. Der Bundesgesetzgeber hat auf die neuen Anforderungen reagiert und Ende 2014 und im letzten Jahr neue Regelungen im Baugesetzbuch geschaffen, die planungsrechtliche Hemmnisse abbauen sollen. Darüber hinaus haben einige Bundesländer Vereinfachungen im Bauordnungsrecht geschaffen bzw. werden solche Erleichterungen derzeit vorbereitet. Unser Seminar soll zunächst einen Überblick über die neuen Regelungen geben, diese en Detail erklären und die dazu bereits ergangene aktuelle Rechtsprechung beleuchten. Konkret wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingen im Anwendungsbereich von Bebauungsplänen, im sog. unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich behandelt. Ferner werden die bauordnungsrechtlichen Maßgaben diskutiert und die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte besprochen (insbesondere unter dem Aspekt des sog. Nachbarschutzes).

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Inhalte

  • I. Ordnungsrecht („Polizeirecht“): Beschlagnahme von (Gewerbe-)Immobilien und angemessene Entschädigung
  • II. Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften
    1. Im Bebauungsplan allgemein/ausdrücklich zugelassen
    2. Im Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassene Anlagen für soziale Zwecke
    3. Im Bebauungsplan durch Befreiungen zulässig
    4. Im Innenbereich gemäß § 34 (ohne B-Plan) zulässig
    5. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) zulässig
  • Jeweils unter Berücksichtigung der Änderungen in § 246 BauGB durch das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz.

  • III. Bauordnungsrecht
    1. Erforderlichkeit von Genehmigungsverfahren
    2. Erforderlichkeit von Baugenehmigungen bei baulichen Änderungen
    3. Erforderlichkeit von Nutzungsänderungsgenehmigungen
    4. Zuständigkeiten für baurechtliche Genehmigungen und gegebenenfalls Betriebsgenehmigungen
    5. Erleichterungen bei der Anwendung der jeweiligen Landesbauordnungen (Stichwort Brandschutz, EEWG, EnEV)
  • IV. Rechtsmittel gegen Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterbringenden
    1. Rechtsmittel des Bauherrn
    2. Rechtsmittel der Nachbarn
  • V. Vergaberechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Unterbringung und der Versorgung von Flüchtlingen
    1. Rechtliche Rahmenbedingungen
    2. Infrastruktur - Bauleistungen
    3. Vergabe von (Dienst-)Leistungen und die Beschaffung von Waren
    4. Bestehende Möglichkeit zur Beschleunigung von Vergabeverfahren
    5. Erleichterung durch die Vergaberechtsnovelle

Zusätzliche Informationen

Das Seminar richtet sich an Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften, Landes- und Kommunalbauämter und deren Fachbauabteilungen sowie an alle, die mit dem Bauen von Flüchtlingsunterkünften in Ihrem Arbeitsbereich beschäftigt sind.

Bauen von Flüchtlingsunterkünften

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