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Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau vor Nutzung

Seminar

In Mülheim An Der Ruhr ()

340 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Unterrichtsstunden

    6h

  • Dauer

    1 Tag

Hamburg oder Mülheim an der Ruhr

Laut der Betriebssicherheitsverordnung §14 Absatz 1 „Prüfung der Arbeitsmittel“ hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicher-heit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsmä-ßigen Montage und der sichereren Funktion dieser Arbeitsmittel (hier: Gerüste) zu überzeugen.
Diese Prüfung darf nur von „befähigten“ Personen und von fachlich geeigneten Beschäftigten erfolgen, die speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung gemäß § 12 erhalten haben.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • LVQ_BA_Gerüstbau_Prüfung_2017.pdf
  • Anmeldung_Gerüstbau_2017.pdf

Hinweise zu diesem Kurs

Facharbeiter und Berufserfahrene wie z.B. Gerüstbauer, Gerüstbau-Meister, Gerüstbau-Monteure, Gerüstbau-Kolonnenführer
Die zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Gerüsten ist unabdingbar
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach - und Fassadenbaubetriebe sowie von Hochbausa-nierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämter

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Inhalte

Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau

vor Nutzung


Theorie auf der Grundlage der TRBS 1203 und der TRBS 2121 Teil 1 -

Der Unternehmer kann Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragten.


Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau vor Nutzung

340 € inkl. MwSt.